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Rainer 24.09.2012 14:57

Unbefristeter Mietvertrag, Kündigung erst nach einem Jahr?
 
Meine Tochter hat einen unbefristeten Mietvertrag mit Mietbeginn
1. August 2012 unterzeichnet. Sie fühlt sich im Haus nicht wohl und möchte im März 2013 wieder ausziehen.
Ein Zusatz im Mietvertrag besagt, dass der Mietvertrag erst nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden kann.
Muss meine Tochter tatsächlich ein ganzes Jahr warten?
Wäre nett, wenn mir da jemand entsprechende Antwort drauf geben könnte.
Schon mal herzlichen Dank.
Rainer

anitari 24.09.2012 15:53

AW: Unbefristeter Mietvertrag, Kündigung erst nach einem Jahr?
 
Zitat:

Ein Zusatz im Mietvertrag besagt, dass der Mietvertrag erst nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden kann.
Wenn es sich dabei um einen wirksam vereinbarten gegenseitigen Kündigungsverzicht handelt, ist das rechtens. Dann darf sie erstmals ab dem 1.8.13 fristgerecht kündigen.

Auch Zusätze zu Verträgen sollte man gründliche lesen;)


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