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bvm 27.09.2012 17:38

Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke
 
Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Nutzung allgemeiner Räume für meine Privatparty.
Ich möchte in dem von allen Mietern genutztem Waschkeller meine private Geburtstagsparty veranstalten, darf ich das, wenn ich die Waschmaschinen abdecke und durch Aushang im Flur meine Nachbarn darüber informiere?? Muss ich die Einverständniserklärung meines Vermieters einholen ???

Regenmacher 27.09.2012 18:37

AW: Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke
 
Zitat:

Muss ich die Einverständniserklärung meines Vermieters einholen ???
Aber sicher, denn eine Party gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Waschküche/Waschkeller.

Sange 28.09.2012 04:30

AW: Nutzung allgemeiner Mieträume für private Zwecke
 
Zitat:

wenn ich die Waschmaschinen abdecke und durch Aushang im Flur meine Nachbarn darüber informiere??
Nein, auch das würde nicht ohne Absprache mit den anderen Benutzern möglich sein.
Auch der Vermieter könnte hier keine für Sie allein angenehme Lösung "bestimmen".

Einzige Möglich ist die Anfrage und Zustimmung aller Mieter!


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