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Schadenersatz bei Mäusefraß, muss Vermieter zahlen?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.10.2012, 12:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2012
Beiträge: 2
Standard Schadenersatz bei Mäusefraß, muss Vermieter zahlen?

Hallo zusammen,

versuche mich kurz zu halten :-)

bin Anfang Mai umgezogen, Wohnung selber renoviert, Tapeten runter, neuer Boden, Elektrik etc...in dieser Zeit hatte ich meine "Klamotten", Dekozeugs, Papierkram, Bilder, usw. alles in den neuen Keller geräumt um oben Platz zu haben...nach 6 Wochen dann der Schock, Mäuse haben es sich in meinem Keller gemütlich gemacht und fast alles angefressen, vollge....naja war eine tolle Überraschung, habe sofort Fallen aufgestellt und am nächsten Tag schon zwei erwischt die ich meinem Vermieter präsentiert habe, der sich einen dummen hat angehen lassen...also auf eigene Faust Gift gestreut und nach und nach alles entsorgt, tote Mäuse und meine Sachen...habe nicht von allen aber einigen zerfressenen Sachen Bilder gemacht, natürlich nicht mehr alle Kaufbelege...habe ich die Chance dass mein Vermieter mir den Schaden, und wenn es nur ein Teil, ist ersetzen muss??

Danke schonmal für Eure Hilfe!!
LG



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  #2  
Alt 01.10.2012, 15:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schadenersatz bei Mäusefraß, muss Vermieter zahlen?

Hallo,

um erst einmal prüfen zu können, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen könnte, müssten Sie in Ihrem Mietvertrag schauen, ob der Keller oder die Kellerräume Bestandteil des Mietvertrags sind.

Sind diese im Mietvertrag nicht aufgeführt, erfolgt die Deponierung dort auf eigene Gefahr.


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  #3  
Alt 01.10.2012, 15:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Schadenersatz bei Mäusefraß, muss Vermieter zahlen?

ja..der Kellerraum ist Bestandteil des Mietvertrages und dort auch aufgeführt...
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  #4  
Alt 01.10.2012, 15:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schadenersatz bei Mäusefraß, muss Vermieter zahlen?

Das Problem hierbei ist, dass Mäuse in Kellern nun keine Seltenheit darstellen.

Möglicherweise wäre ein Schadenersatz Anspruch möglich, wenn Sie den Vermieter auf das Problem hinweisen und dieser nichts unternimmt. Doch wie ich das lese war es ja bereits zu spät, als Sie Ihre Sachen kontrollierten.

Außerdem sollte man auch auf eine sichere Lagerung im Keller achten (Plastikkisten, etc.) was leider nicht beurteilt werden kann.

Wenn der Schaden doch beträchtlich ist, dann kann ich nur empfehlen von unserem Angebot der Onlineberatung für Mietrecht gebrauch zu machen: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

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Stichworte
keller, schadenersatz

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