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henzi84 07.10.2012 14:22

Hausverbot
 
hallo..ich habe eine frage über über hausverbot..
am montag hatte mein mieter der unter mir wohnt mir gedroht das mein kind ärger bekommne wenn er nochmal sein grundstück betritt oder ähnliches...am volgetag fuhr mein freund der hier nicht mit mieter ist sein auto in die garage und das tor knallte zu und er meinte zu meinem sohn da kann man nichts sagen oder weil der kleine kucken sollte..in dem augenblick kam der nachbar raus hörte das und fühlte sich angesprochen er meinte zu meinem freund das er auch anders kann und so..mein freund sprach ihn darauf hin an wegen montag und meinte das wenn er unseren sohn anfassen sollte gäbe es ärger..der mieter rief den vermieter an und meinte das er ihn schlagen wollte was ja garnie stimmt..nun war der vermieter heut da und sprach meinem freund ein mündliches hausverbot aus...mit dem grund das mein freund immer ärger mache hier und so was ja garnie so ist..darf er das jetz...es geht ja jetz auch um unser kind zwecks aufpassen und so..da ich in schicht arbeiten bin

Regenmacher 07.10.2012 15:09

AW: hausverbot
 
Und können Sie das Ganze in einer Art schreiben, die man auch versteht, denn ich habe nur Bahnhof verstanden. Auch wäre es fürs lesen sehr hilfreich, wenn Sie sich der Groß- Kleinschreibung bedienen würden.

Der Vermieter sagt, dass Ihr Freund immer Ärger macht. Sie sagen, dass das nicht stimmt. Ich fühle mich aber nicht in der Lage in solch einem Fall den Schiedrichter zu spielen.

henzi84 07.10.2012 15:34

AW: hausverbot
 
Ok ich schreib es mal kürzer..Mein Freund hat dem Mieter unter mir gesagt das das wenn er mein 4jährigen Sohn anfässt ärger gibt..der mieter rief den Vermieter an,und sagte ihm das er ihn bedroht hat..Somit sprach der Vermieter meinem Freund Hausverbot aus.Zählt das unter Drohung was er gesagt hat..und ist das Hausverbot rechtens..mfg henzi84

Regenmacher 07.10.2012 16:18

AW: hausverbot
 
Noch einmal:

Zitat:

Ich fühle mich aber nicht in der Lage in solch einem Fall den Schiedrichter zu spielen.
Wenn sich der Mitmieter bedroht gefühlt hat und der Vermieter daraufhin ein Hausverbot ausgesprochen hat, dann gilt dies nur außerhalb der Wohnung (Hof, Garten, Vorgarten, etc.) . In Ihrer Wohnung haben Sie das Hausrecht:

Mietrecht : Hausverbote, Hausrecht

henzi84 07.10.2012 16:24

AW: hausverbot
 
Und wie ist das wen ich den Garten mit gemietet habe..es ist eine doppel Haushälfte mit eigenem Garten..weil um in die Wohnung zu gelangen muss er ja durch den Garten.mfg henzi84


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