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Kathleen EF 13.10.2012 15:55

Zuviel zurückgezahlte Mietkaution
 
Hallo,

zum 30.09.2011 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. 420 Euro Kaution. Den ersten Teil, 210 € habe ich sofort nach Auszug überwiesen bekommen. Heute habe ich die Abrechnung erhalten. Der Vermieter will mir die volle Kaution, 420,00 Euro erstatten Das Guthaben hat er jeweils auf einem Scheck ausgewiesen. Wenn ich den Scheck einlöse, hat er dann Anspruch auf die zuviel bezahlte Kaution?

VG Kathleen

Regenmacher 13.10.2012 16:12

AW: Zuviel zurückgezahlte Mietkaution
 
Zitat:

hat er dann Anspruch auf die zuviel bezahlte Kaution?
Aber sicher! Wenn Sie den Scheck einlösen, wäre das eine ungerechtfertigte Bereicherung.

ungerechtfertigte Bereicherung | bpb

Sange 13.10.2012 19:35

AW: Zuviel zurückgezahlte Mietkaution
 
Ich verstehe nicht, wie man überhaupt so eine Frage fremden Leute stellen kann!

Warum fragen Sie nicht den Vermnieter, ob er sich geirrt hat oder ob er Ihnen einen Bonus von 210.-€ zukommen lässt. :(


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