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arnold 24.11.2012 15:41

Kabelanschluss bisher inklusive
 
Hallo,
in unserer Mietwohnung haben wir seit ca. 17 Jahren Kabel-TV, ohne einen Vertag abgeschlossen zu haben. In den Nebenkosten ist kein Posten dazu aufgeführt. Somit sind wir bisher davon ausgegangen, der Anschluss ist bestandteil der Miete. Traten bisher Probleme auf, wendeten wir uns bisher immer an den Vermieter/Hausmeister. Letztens war ein Techniker im Haus und stellt fest, das wir "schwarz" sehen, wir wurden per Karte aufgefordert, einen Vertrag abzuschließen, oder der Zugang wird gesperrt.
Wir sind der Meinung das wir mittlerweile einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf die Bereitstellung eines Kabelanschlusses haben - oder liegen wir da falsch?
Seit einem Jahr haben wir einen neuen Vermieter, der dies erstmal ablehnt.

In unserem ersten Mietvertrag findet sich folgende Klausel:
Eine Gemeinschaftsantenne für Satellitenempfang ist vorhanden.

Im zweiten Mietvertrag(sind innerhalb des Hauses in die Wohnung der damaligen Vermieterin gezogen)steht:
ln der Miete sind die nachfolgenden Betriebskosten gemäß $ 27 der Zweiten Berechnungsverordnung, ermittelt aufgrund der
letzten Berechnung des Vermieters ( ) enthalten ( ) nicht enthalten.
12. Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. Kabelanschluss (Breitbandkabelnetz)

Hier wurde jedoch nicht Angekreuzt, ob enthalten oder nicht enthalten.

Kann jemand helfen?

Regenmacher 24.11.2012 17:39

AW: Kabelanschluss bisher inklusive
 
Zitat:

Letztens war ein Techniker im Haus und stellt fest, das wir "schwarz" sehen, wir wurden per Karte aufgefordert, einen Vertrag abzuschließen, oder der Zugang wird gesperrt.
Und was ist daran so schwer zu verstehen? Wenn Sie kein Kunde beim Kabelanbieter sind, aber trotzdem den Dienst nutzen, dann sind Sie ein "Schwarzseher".

Zitat:

Wir sind der Meinung das wir mittlerweile einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf die Bereitstellung eines Kabelanschlusses haben - oder liegen wir da falsch?
Solch einen Anspruch, quasi als Gewohnheitsrecht, gibt es nicht.

arnold 24.11.2012 17:57

AW: Kabelanschluss bisher inklusive
 
Danke für die schnelle Antwort.
Gegenüber dem Kabelanbieter ist das schon klar, aber der Vermieter hat eine Leitung aus dem Nebenhaus - auch seins - in unseres verlegt & verteilt.

Im Mietvertrag heist es: Eine Gemeinschaftsantenne für Satellitenempfang ist vorhanden
das es ein Kabelanschluß ist, hat sich erst jetzt rausgestellt.

Also gehe ich doch davon aus, alles ist rechtens und der TV-Empfang ist Bestandteil des Vertrags

Regenmacher 24.11.2012 18:02

AW: Kabelanschluss bisher inklusive
 
Zitat:

Eine Gemeinschaftsantenne für Satellitenempfang ist vorhanden
Dieser Empfang wäre tatsächlich kostenfrei. Aber Kabelfernsehen gibts nicht umsonst. Haben Sie sich nicht gewundert, dass Sie keinen SAT-Receiver brauchten?

arnold 24.11.2012 18:15

AW: Kabelanschluss bisher inklusive
 
Wenn alles funktioniert , nimmt man es so - im nachhinein weiß man es natürlich immer besser.
Ändert ja aber meiner Meinung nichts daran, das ich einen vertraglich zugesicherten TV-Empfang habe.
Bin der Meinung vor längerer Zeit mal einen Artikel gelesen zu haben, nachdem ein "Gewohnheitsrecht" nach einer bestimmten Zeit entsteht - finde den aber leider nicht mehr.
Fakt ist doch, das der Vermieter bewusst seinen Kabelanschluß verteilt hat.

Regenmacher 24.11.2012 18:29

AW: Kabelanschluss bisher inklusive
 
Zitat:

Bin der Meinung vor längerer Zeit mal einen Artikel gelesen zu haben, nachdem ein "Gewohnheitsrecht" nach einer bestimmten Zeit entsteht - finde den aber leider nicht mehr.
Lassen Sie die Suche, so etwas gibt es im Mietrecht nicht.

Zitat:

Fakt ist doch, das der Vermieter bewusst seinen Kabelanschluß verteilt hat.
So wird es gewesen sein, aber dieser Vermieter ist ja nicht mehr Ihrer.

arnold 24.11.2012 18:36

AW: Kabelanschluss bisher inklusive
 
Aber der Fakt als solcher besteht ja trotzdem & an den Verträgen hat sich ja nichts geändert. Wir haben wissentlich nichts falsch gemacht, warum soll mir daraus jetzt ein Nachteil entstehen - werde am besten mal einen Anwalt kontaktieren.

Trotzdem vielen Dank


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