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Privatvermieter war mal Freund der Familie

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.12.2012, 22:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2012
Beiträge: 2
Standard Privatvermieter war mal Freund der Familie

Es geht hier um die derzeitige Wohnsituation meiner Eltern.

Vor 10 Jahren sind meine Eltern in die Wohnung eines befreundeten Ehepaares gezogen, die auch mit in dem Haus wohnen.
Meine Eltern zahlen 310 Euro Kaltmiete für nicht mal 70qm, auf dem flachen Land oberhalb von Kiel, dazu kommen noch mal 320 Euro an Nebenkosten, die Strom und Wasser beinhalten und eben auch die üblichen Posten wie Müllabfuhr und so weiter.

Nun kommt der Vermieter und will ab Januar 2013 die Miete auf 30- 40 Euro anheben, offiziell wegen der Strom- und Wasserpreise, inoffiziell aber um meiner Mutter eins auszuwischen, weil sie es zu läßt, dass ich meine Eltern immer mal wieder besuche. Aber es gab kein Schreiben, kein Nichts, nur eine mündliche Aussage des Vermieters. Genau so gibt es keine Nebenkostenabrechnung, meine Eltern bekommen nicht mal die Abrechnung des Stromanbieters zu sehen, um überhaupt etwas nachvollziehen zu können.
Jetzt kam es in den letzten drei Monaten zum Eklat.
Dazu muß man wissen, ich besuche meine Eltern öfters mal übers Wochenende, also Freitag hin, Sonntag wieder zurück oder auch mal erst am Montag. Es kam auch schon mal vor, dass ich ein oder zwei Wochen da war.
Wie gesagt, es kam zum Eklat, der Vermieter meinte, er würde mir das Betreten des Grundstückes verbieten, mir ein Haus- und Hofverbot erteilen, ich dürfte meine Eltern nicht mehr besuchen und auch nicht mehr bei ihnen duschen oder meine Wäsche waschen, da er nicht mehr wüßte, wie er das finanzieren solle (man beachte, meine Eltern zahlen regelmäßig ihre Miete, haben keinen großartigen Stromverbrauch (Fernseher, Reciever, Radiowecker, Waschmaschine, Kühlschrank, Gefrierschrank), verschwenden kein Wasser).
Nun wurde meiner Mutter auch noch durch die Blumen hindurch mit der Kündigung gedroht, sollte ich meine Eltern noch einmal besuchen. Der Vermieter hätte sie wohl geschrieben, aber aus "Mitleid mit meinem Vater" noch nicht meinen Eltern übergeben.

Laut der letzten Abrechnung des Stromanbieters soll wohl eine Nachzahlung zu tätigen sein, mehrere hundert Euro sollen das wohl sein.
Jetzt hab ich dazu ein paar Fragen.


Wie kann man den realen Stromverbrauch nachvollziehen? Braucht die Wohnung da wirklich einen geeichten Zähler vom Stromanbieter?
Wie kann man sich gegen solche Vermieter wehren? Vor allem, hat das Ganze eine Chance, sollte es wirklich hart auf hart kommen und vor Gericht landen?
Kann dieser Vermieter mir tatsächlich den Besuch meiner Eltern verbieten? Ich meine, ich hätte da was gelesen, dass man Verwandte nicht so einfach des Hofes verweisen kann.



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  #2  
Alt 10.12.2012, 04:27
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Privatvermieter war mal Freund der Familie

Nach meiner Meinung handelt es sich um eine Pauschalmiete.
Eine Erhöhung wäre nur durch einen schriftlichen Nachweis möglich. Das wäre im Normalfall über die hier fehlende Nebenkostenabrechnung gewesen.
Sollte speziell in diesem Fall im Mietvertrag keine Regelung bezüglich einer Kostenanpassung enthalten sein, dann bleibt es dabei bis zum Ende der Mietzeit.

Über ein Besuchsverbot braucht man nicht viel zu reden. Vorweg: Der Vermieter hat in diesem Fall bestimmt "eine Macke"!
Mieter sind grundsätzlich die Eigentümer ihrer Mietwohnung und nur sie allein bestimmen, wer dort ein und ausgeht. Das gilt natürlich auch gegenüber dem Vermieter.
Besuche gelten erst ab maximal 3 Monaten Dauer nicht mehr als Besuch sondern als Daueraufnahme.
Ein Hausverbot könnte der Vermieter nur aussprechen, wenn von dem Besuch, ganz allgemein, eine Gefahr ausgehen würde.

Ein Vermieter benötigt zu einer Kündigung ausnahmslos eine rechtlich vorgesehene Begründung.
Sollte es sich bei dem geschilderten Mietverhältnis allerdings um ein vom Vermieter bewohntes 2-Familienhaus handeln, dann gäbe es die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter nach § 573a BGB (§ 573a BGB. In dem hier geschilderten Fall würde dann die Kündigungsfrist für den Vermieter 12 Monate betragen (9 + 3).
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  #3  
Alt 10.12.2012, 10:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Privatvermieter war mal Freund der Familie

Danke für die Antwort.
Es ist ein zwei Familienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt. Und der hat "eine Macke", das stimmt wohl.
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Antwort

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Stichworte
besuchsrecht, hausverbot, mieterhöhung, nebenkosten, nebenkostenabrechnung, pauschalmiete

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