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hafifrau 14.12.2012 17:23

Gerichtlicher Mahnbescheid
 
Hallo habe leider ein Problem mit dem ich nicht zurechtkomme.



Ich bewohnte mit meiner ehem. Freundin bis Aug. 2009 gemeinsam eine Mietwohnung.
Beide Personen waren als Mieter eingetragen.
Die anfallenden Kosten für Miete, usw. wurden immer zu je 50 % von jedem getragen.
Unsere Beziehung löste sich auf und jeder ging seine Wege.
Von mir wurde mein Anteil an den anstehenden Kosten beim Vermieter beglichen .Meine damalige Freundin scheint nicht mehr auffindbar zu sein und Ihr Anteil an den Mietkosten usw. scheint noch offen zu stehe denn laut Aussage des Vermieters meinem Vater gegenüber hatte dieser schon lange geäußert die Mitbewohnerin nicht mehr ausfindigmachen zu können und somit müsse eben der Sohn, also ich alleine Ihre offenen Zahlungen begleichen.

Nun ging mir ,ohne vorangegangene Forderung bzw. Ankündigung des damaligen Vermieters heute ein Mahnbescheid vom Gericht über Mietforderung,Nebenkostenforderung,Renovierungskos tenforderung und natürlich die entsprechenden Gebühren in Höhe von über 1000,00 Euro zu.
Natürlich bin ich nicht mehr im Besitz meines damaligen Mietvertrages so das ich über evtl. Renovierungskosten bzw Abmachungen etwas nachlesen könnte.
Ich muß erwähnen das ich gerate meine Privatinsolvenz beendet habe und somit wieder SAUBER und guten Willens durchstarten wollte.
Meine Fragen.
Haftet in diesem Fall beide MIETER zu gleichen Teilen ?
Kann ich für die Schulden meiner damaligen Freundin Belang werden ?

Hätte der Vermieter seine Forderungen nicht zuvor.schriftlich anmelden müssen ?

Sollte der Vermieter nicht wenigstens irgendwelche Belege(Renovierung) vorlegen können ?
Sind diese Forderungen evtl. verjährt ?
Sollte ich mir besser gleich einen Anwalt nehmen und wer würde in diesem Fall die Kosten dafür tragen ?



Ich hoffe auf viele ,hilfreiche Tips und Ratschläge und bedanke mich schon im vorraus.





Gruß

Sange 14.12.2012 19:27

AW: Gerichtlicher Mahnbescheid
 
Zitat:

Ich bewohnte mit meiner ehem. Freundin bis Aug. 2009 gemeinsam eine Mietwohnung.
Beide Personen waren als Mieter eingetragen.
Das bedeutet, dass beide Partner gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber haften.
Ob dabei nun eine Person ausgezogen ist oder nicht, spielt keine Rolle. Es sei denn, der Vermieter hätte mit der Zustimmung aller Beteiligten den Mietvertrag geändert.

Sie können sich eventuell privatrechtlich an dem ehemaligen Mitmieter/Mitbewohner schadlos halten.

Alles weitere sprengt wohl den Rahmen eines Forums. Hier ist Rechtsberatung erforderlich.


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