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Ex_Mieter 16.12.2012 18:52

Vermieter will Mitkautionszins nicht erstatten
 
Hallo, ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem helfen. Ich bin 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist ausgezogen und haben auf Wunsch meiner Vermieter einen Nachmieter gefunden. Ich bin zu diesem Zeitpunkt 1,5 Wochen vor Ende des Monats ausgezogen. Nachdem die neuen Mieter eingezogen sind kam meine Vermieterin mit Reinigungskosten auf uns zu. Ich sagte Ihr, dass wenn Sie eine Rechnung sendet die 60€ einbehalten darf. Sie überwies mir die komplette Mitkaution, weil Sie sich nicht wegen einer nicht vorhandenen Rechung streiten möchte. Als ich nachfragte was mit den Zinsen der Mietkaution sein (die nach meinem Wissenstand mindestens 0,5% betragen) sagte Sie sie hätte 11,63€ zur begleichung der Reinigunskosten einbehalten. Darf Sie das? Ich habe weiter nachgefragt und Ihr gesagt, dass Sie mir vorher hätte bescheid geben müssen, wenn Sie Geld einbahält. Sie reagiert nun ungehalten und schreibt, dass wenn ich nicht Ruhe gebe der Hund usw. zutage komme. Der Hund wurde mündlich vereinbart, dass er solange bleiben dürfe, solang sich keiner beschwert. Ich weiss nicht genau was mein Recht anbelangt was die Zinsen anbelangt. Die Wohnung war immer eine WG. Ich habe die Kaution von meinem Vormieter übernommen. Stehen mir dann auch seine Zinsen zu? Ich unterstelle nun meiner Vermieterin, dass Sie das Geld nie angelegt hat, denn Sie behauptet, es handle sich um 11,63€. Etwas schriftliches möchte Sie mir nicht zukommen lassen.
Soviel zu meinem Fall, ich hoffe ich schreibe nicht zu durcheinander, bin aber für Fragen und Anregungen offen.

Ex_Mieter 16.12.2012 19:55

AW: Vermieter will Mitkautionszins nicht erstatten
 
Was die Miekaution anbelangt, so besteht der Mietvertrag mit mir als Teilmieter seit 4 Jahren, der Vormieter war weitere 4 Jahre im Mietvertrag, von dem ich die Kaution übernommen haben, was schriftlich mit den Vermietern vereinbart war. Nachdem der Teilmieter ausgezogen ist, ist mein Freund eingezogen. Er wurde nicht mit in den Mietvertreag einbezogen sondern hat nur die Kaution gestellt. Ich frage mich nun wie die Vermieterin auf 11,63€ kommt und wie ich es erreichen kann dass Sie mir etwas schriftliches zur Mietkaution und deren Zinsen gibt. Aber wie gesagt, sie wurde ungehalten und möchte nun "dreckige Wäsche waschen" wenn ich mich nochmal melde.

Sange 17.12.2012 04:19

AW: Vermieter will Mitkautionszins nicht erstatten
 
Von rechtlicher Seite gesehen, wäre die Vermieterin zu einer ordentlichen Kautionsabrechnung verpflichtet.
Das kann auch bedeuten, dass sie die Verzinsung zur Abdeckung von Forderungen heranzieht. Aber diesen Vorgang hätte sie schriftlich in einer Abrechnung zu belegen.

Da die Vermieterin die Kaution ausgezahlt hat, ist dies aber auch gleichzeitig die Bestätigung, dass sie keine weiteren Forderungen an den EX-Mieter hat.

Die verrechneten Reinigungskosten sind nur dann strittig, wenn der EX-Mieter keine Aufforderung zur Reinigung erhalten hätte oder diese Reinigungskosten im Mietvertrag vereinbart waren.

Insgesamt sollte man hier auf die Zahlung verzichten, weil eine Klage wegen 11,63 € nun wirklich nicht lohnt.

Ex_Mieter 17.12.2012 22:04

AW: Vermieter will Mitkautionszins nicht erstatten
 
Zitat:

Zitat von Sange (Beitrag 6357)
Von rechtlicher Seite gesehen, wäre die Vermieterin zu einer ordentlichen Kautionsabrechnung verpflichtet.
Das kann auch bedeuten, dass sie die Verzinsung zur Abdeckung von Forderungen heranzieht. Aber diesen Vorgang hätte sie schriftlich in einer Abrechnung zu belegen.

Richtig, dass hätte Sie mit schriftlich mitteilen müssen. Sie kam aber erst auf die Idee die Zinsen als Deckung für Reinigungskosten zu nehmen, NACHDEM ich sie 2 mal nach den Zinsen gefragt habe.
Ausserdem frage ich mich wie ich es am geschicktesten Anstelle die genauen Rechungen zu Nebenkostenabrechung zu erhalten, die die Nebenkostenabrechnung stimmt hinten und vorne nicht. Jedes Jahr habe ich andere Beträge da drin, aber noch nie habe ich eine rechung gesehen. Ausserdem stellt Sie eine Putzfrau für das Treppenhaus in Rechnung, die die gesamten 4 Jahre die ich da gewohnt habe 2 mal geputz hat.

Zitat:

Zitat von Sange (Beitrag 6357)
Da die Vermieterin die Kaution ausgezahlt hat, ist dies aber auch gleichzeitig die Bestätigung, dass sie keine weiteren Forderungen an den EX-Mieter hat.

Die verrechneten Reinigungskosten sind nur dann strittig, wenn der EX-Mieter keine Aufforderung zur Reinigung erhalten hätte oder diese Reinigungskosten im Mietvertrag vereinbart waren.

Sie hat mit erst von den Reinigungskosten mitgeteilt, nachdem ich ausgezogen war und NACHDEM der neue Mieter eingezogen ist. Eine Aufforderung zur Reinigung der Wohnung habe ich nie erhalten, ausserdem war die Wohnung in einem einwandfreiem Zustand, nachdem ich 6 Stunden geputzt habe (sogar die Fenster, obwohl dies ja nicht nötig ist, bei "Besenrein"). Ich unterstelle meiner Ex-Vermieterin jetzt einfach mal, dass Sie nie hat reinigen lassen....Zumal Sie mir darüber auch keine Quittung/Rechung geben möchte

Zitat:

Zitat von Sange (Beitrag 6357)
Insgesamt sollte man hier auf die Zahlung verzichten, weil eine Klage wegen 11,63 € nun wirklich nicht lohnt.

Und das bringt mich zur nächsten Frage. Wie kommt Sie auf 11,63€??? Auch hierzu bekomme ich nichts schriftliches. Wenn wir den Minimalzins von 0,5% annehmen komme auf 11,63€ im Jahr, bei 1500€ Kaution.
Aber die Frage steht noch offen, ob ich Anspruch auf die Zinsen von meinem Vormieter habe, da ich Ihm die Kaution ausgezahlt habe und das so mit der Vermieterin abgesprochen war.


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