Kostenübernahme von Schäden im Garten nach Fassaden-Sanierung
Hallo ich habe eine Erdgeschoss-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das von Eigentümern und Mietern bewohnt wird, gemietet. Die Fassade soll jetzt saniert werden. In der Ankündigung dieser Arbeiten durch die Hausverwaltung und meinen Vermieter steht unter anderem: Im Rahmen der Baumaßnahmen wird der Garten in Mitleidenschaft geraten. Im Bereich von 1 m Abstand vom Gebäude sind sämtliche Gegenstände und Bepflanzungen zu entfernen. Für eventuell entstandene Schäden wird keine Haftung übernommen. Ich befürchte, dass auf Anweisung eines Mitbewohners unser Gärtchen mit einem neu angelegten Steingarten verwüstet werden könnte. Aber auch wenn der Garten "nur normal" ruiniert wird steht die Frage im Raum: Wer kommt für die Bezahlung der entstandenen Schäden auf? Kann sich die Hausverwaltung bzw. mein Vermieter so einfach vor einer Kostenübernahme drücken? Ich hoffe, dass jemand sich mit dieser Materie auskennt. Vorab schon vielen Dank. |
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