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Huppi72 02.02.2013 23:27

Veränderungen am Mietobjekt
 
Hallo,

Ich hab da eher ein kleines Problem:

Beim Einzug habe ich im Badezimmer 1 von 2 Waschbecken für unsere Waschmaschine komplett abgenommen(incl. Amatur,Abfluss und Kaltwasserventil). Alle Teile sind gut verpackt im Keller gelagert.
Das Kaltwasserventil habe ich durch ein Ventil mit Waschmaschinenanschluss ersetzt und ein neues Abflussrohr angebracht.
Also alles mit wenigen Handgriffen wieder "Rückbaubar" (mit den orginal Teilen) und ohne beschädigung der Bausubstanz.
Demnach bräuchte ich kein Einverständnis des Eigentümers.
Jetzt sagte die Hausverwalterin ich hätte mir erst Ihr Einverständnis einholen müssen.
Leider habe ich schon ohne Erfolg im BGB-Mietrecht danach gesucht. Vielleicht kann mir einer einen passenden Link nennen damit ich unserer Verwalterin alles "schwarz auf weiss" belegen kann.
Danke im vorraus:)

Regenmacher 03.02.2013 11:15

AW: Veränderungen am Mietobjekt
 
Zitat:

ohne Erfolg im BGB-Mietrecht danach gesucht.
Da werden Sie auch wohl lange suchen müssen. Solche Umbauten und Eingriffe in die Substanz muss kein Vermieter dulden. Warum fragt man nicht vorher, denn dieser Umbau war sicherlich nicht eine Entscheidung, die keinen Aufschub duldete.

Huppi72 04.02.2013 20:19

AW: Veränderungen am Mietobjekt
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6645)
Da werden Sie auch wohl lange suchen müssen. Solche Umbauten und Eingriffe in die Substanz muss kein Vermieter dulden. Warum fragt man nicht vorher, denn dieser Umbau war sicherlich nicht eine Entscheidung, die keinen Aufschub duldete.

Danke für diese Qualifizierte Antwort........Vermieter denke ich mal.....na ja egal...bin fündig geworden...Berliner Mieterverein Menu Mietermagazin .......und um genauer zu sagen:.......Grundsätzlich gilt: Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung Einbauten vorzunehmen, solange nicht erheblich in die Bausubstanz eingegriffen wird. Ist Letzteres der Fall, ist dafür eine Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die genaue Abgrenzung ist nicht ganz einfach und wird von den Gerichten sehr unterschiedlich vorgenommen.:rolleyes::eek: Als Faustregel gilt: Ist die Veränderung ohne großen Aufwand wieder rückgängig zu machen und sind keine Substanzschäden zu erwarten, muss keine Erlaubnis eingeholt werden. Unstrittig ist, dass eigenmächtige Wanddurchbrüche, Balkonverglasungen oder der Austausch von Fenstern nicht zulässig sind.:rolleyes:;)

Aber nochmals DANKE das einem Mieter hier Qualfiziert geholfen wird.

Regenmacher 05.02.2013 08:09

AW: Veränderungen am Mietobjekt
 
Dann warten wir doch mal ab, was das Gericht sagt, wenn die Hausverwaltung sich mit Ihrem Umbau nicht anfreunden kann.

Aber wichtiger wäre es sicherlich, wenn Sie sich mit den Forenregeln beschäftigen würden. Hier sind Tipps und Ratschläge die Regel, die Rechtsberatung durch Anwälte gibt es eine Tür weiter.


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