Veränderungen am Mietobjekt
Hallo,
Ich hab da eher ein kleines Problem: Beim Einzug habe ich im Badezimmer 1 von 2 Waschbecken für unsere Waschmaschine komplett abgenommen(incl. Amatur,Abfluss und Kaltwasserventil). Alle Teile sind gut verpackt im Keller gelagert. Das Kaltwasserventil habe ich durch ein Ventil mit Waschmaschinenanschluss ersetzt und ein neues Abflussrohr angebracht. Also alles mit wenigen Handgriffen wieder "Rückbaubar" (mit den orginal Teilen) und ohne beschädigung der Bausubstanz. Demnach bräuchte ich kein Einverständnis des Eigentümers. Jetzt sagte die Hausverwalterin ich hätte mir erst Ihr Einverständnis einholen müssen. Leider habe ich schon ohne Erfolg im BGB-Mietrecht danach gesucht. Vielleicht kann mir einer einen passenden Link nennen damit ich unserer Verwalterin alles "schwarz auf weiss" belegen kann. Danke im vorraus:) |
AW: Veränderungen am Mietobjekt
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AW: Veränderungen am Mietobjekt
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Aber nochmals DANKE das einem Mieter hier Qualfiziert geholfen wird. |
AW: Veränderungen am Mietobjekt
Dann warten wir doch mal ab, was das Gericht sagt, wenn die Hausverwaltung sich mit Ihrem Umbau nicht anfreunden kann.
Aber wichtiger wäre es sicherlich, wenn Sie sich mit den Forenregeln beschäftigen würden. Hier sind Tipps und Ratschläge die Regel, die Rechtsberatung durch Anwälte gibt es eine Tür weiter. |
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