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Sarinee 25.04.2013 11:06

Dringende Frage zur Rückgabe der Kaution
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe auch schon gleich eine dringende Frage . Ich habe morgen die Übergabe meiner Wohnung. Diese habe ich fristgerecht Ende Januar gekündigt und bin schon seit Mitte Februar umgezogen. Ich habe meinen Vermieter bereits im Januar darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die Badkacheln in der Dusche von der Wand lösen. Es gab eine Erstbesichtigung (auch im Januar), in der sich mein Vermieter die Wohnung schon mal angeschaut hat und da wurde auch ein Protokoll erstellt. In dem Protokoll steht, dass sich der Vermieter um die Erneuerung der Fliesen kümmert und hat mir mündlich gesagt, dass ich für einen eventuellen Schaden (Schimmelbildung dahinter o.ä.) aufkommen muss, weil ich zu spät gemeldet habe (1 Monat nachdem mir das mit den Fliesen aufgefallen ist). BIS HEUTE ist nichts passiert (also fast 3 Monate). Mein Vermieter hat mich gestern (!!!!!) gefragt, ob die Fliesen im Bad erneuert wurden, aber es war ja nicht meine Aufgabe, dies in Auftrag zu geben.
Frage daher: Hat mein Vermieter jetzt noch (nach 3 Monaten) das Recht, meine Kaution einzubehalten für einen Schaden, der vielleicht hinter den Fliesen ist und schon längst hätte behoben werden können? Müsste er mir denn nicht auch erst mal nachweisen, dass dieser Schaden von mir verursacht wurde?
(Die Wohnung wurde übrigens in dem jetzigen Zustand schon neu vermietet, der Nachmieter möchte morgen die Schlüssel übernehmen).
Ich hätte doch morgen bei der Übergabe theoretisch das Recht, diese abzubrechen mit der Begründung, mir einen Gutachter zu besorgen und die Übergabe auf den 30.4. (letzter Tag des Mietverhältnisses) zu verlegen, oder?
Danke für eine Antwort... :-S
LG, Sarinee

Recht-Einfach 26.04.2013 09:36

AW: Dringende Frage zur Rückgabe der Kaution
 
Hallo,

bitte lesen Sie hier: Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt

Dort sollten sich eigentlich alle Ihre Fragen beantworten. Auch die, dass die Mietkaution nicht sofort ausgezahlt werden muss, wenn es noch Sicherungsbedürfnisse auf Seiten des Vermieters gibt.


Mietrecht Einfach

Wagner 03.05.2013 17:13

AW: Dringende Frage zur Rückgabe der Kaution
 
Leider alles zu Spät - Du hättest die Miete in höhe der Kaution einbehalten sollen !

Sange 04.05.2013 02:55

AW: Dringende Frage zur Rückgabe der Kaution
 
Zitat:

Zitat von Wagner (Beitrag 7270)
Leider alles zu Spät - Du hättest die Miete in höhe der Kaution einbehalten sollen !

Das ist Unsinn, denn dann hätte sich der Mieter einer Klage wegen Mietschulden ausgesetzt. ;)


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