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MarkusScholz 05.05.2013 19:26

Bürgschaft für einen Untermieter
 
Hallo,

Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung in Hamburg. Da ich aber kein geregeltes Einkommen habe (Kindergeld, Zweitjob und finanzielle Unterstützung meiner Eltern), gestaltet sich die Wohnungssuche schwer bis unmöglich.

Ich möchte mit einem Freund zusammen eine WG Gründen und habe mir deswegen gedacht, dass es doch deutlich einfacherer wäre, wenn meine Eltern mir eine Mietbürgschaft ausstellen würden.

Alles gut und schön, allerdings habe ich von einem Freund gehört, dass solche Bürgschaften nur für den Hauptmieter gültig sind. Ist das wahr?

Und wenn ja, welche Alternativen habe ich?

Vielen Dank für eure Antworten,


Markus

Sange 06.05.2013 02:52

AW: Bürgschaft für einen Untermieter
 
Es ist entscheidend ob Ihr Vertragspartner/Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert oder fordert.

Sollte es sich um eine Untervermietung handeln, dann würde das den Hauptmieter, der an Sie untervermietet, betreffen. Nur mit diesem hätten Sie ein Vertragsverhältnis.


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