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Ärger mit dem EX-Vermieter

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.05.2013, 14:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 3
Standard Ärger mit dem EX-Vermieter

Hallo,vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.Also wir haben fristgemäß zum 01.02.2013 gekündigt und da fingen die Probleme mit unseren Vermieter auch an.Wir haben über 6 Jahre mit ihm Tür an Tür friedlich gewohnt und nie Probleme gehabt.Nachdem beim Auszug Forderungen die berechtigt waren (Repartatur eines Rollos,tapeziert,gemalert)gab es auch unberechtigte Forderungen die wir aber(weil wir im guten auseinandergehen wollten)auch bis zu einen gewissen Punkt erfüllt haben.Na ja als wir dann endlich fertig waren haben wir noch jeden Raum fotografiert noch für 500 Euro Heizöl da gelassen und sind ausgezogen.
Jetzt drei Monate nach Auszug klingelt es bei der neuen Wohnung und unser ExVermieter kommt die Treppe hoch,drückt mir einen Schmierzettel in die Hand mit 5 Daten und meint wir haben die Miete da nicht gezahlt.
Es fing von 2008 bis zum 01.02.2013 (wo wir ja gar nicht mehr da gewohnt haben)an.Wir uns natürlich gleich an unsere Kontoauszüge gemacht und bis auf den von 2008 auch alle gefunden.Wir also am gleichen Abend noch zu ihm hin um die Kontoauszüge zu zeigen und es natürlich gleich zu widerleben das wir jemals mal nicht die Miete bezahlt haben.
Leider hat das nicht viel gebracht.Erstmal wollte er unsere Originalbankauszüge haben,die wir ihm nicht gegeben haben,sondern wir haben sie ihm nur gezeigt.Dann meinte er das kann nicht sein das wir überwiesen haben da bei ihm nichts eingegangen ist.Wir fragten ihn dann wo denn seine Auszüge sind und er meinte die hat er gar nicht.
Wir sind dann gegangen und er rannte uns noch hinterher und stellte sich vors Auto weil er unbedingt unsere Auszüge haben wollte.
Ich weiß gar nicht was wir noch machen sollen.Wir wohnen in einem Dorf und er bezeichnet uns als Mietpreller,obwohl wir ihm bewiesen haben das das nicht stimmt und wer weiß was ihm jetzt wieder einfällt.
Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee...Bin wirklich dankbar für jeden Denkanstoß.LG Britta43



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  #2  
Alt 05.05.2013, 16:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ärger mit dem EX-Vermieter

Das ist doch die einfachste Sache der Welt. Man macht von den Auszügen der Mietzahlungen Kopien. Das werden dann zwar einige Seiten, weil nur pro DIN A 4 Seite nur 3 Kopien Platz haben. Und diese Kopien bekommt der Exvermieter, wenn er eine ordentliche Forderung stellt, auf die Übergabe eines Schmierzettels muss man nämlich nicht reagieren.

Zitat:
Bin wirklich dankbar für jeden Denkanstoß.
Da ich auch auf dem Dorf lebe, würde ich einen Schritt weiter gehen. Ich würde diesen Schmierzettel nehmen und die dort aufgeschriebenen Fehlmieten anhand meiner Kontoauszüge als gezahlt beweisen.

Dieses "Dokument" würde ich dann als Anzeige in unserem Mitteilungsblatt veröffentlichen. Die Kosten für dieses Inserat würde ich gerne bezahlen, denn ich ließe mir nicht nachsagen, ein Mietpreller zu sein. Dieses Inserat würde ich unter meinem Namen und auch unter Nennung der alten Adresse veröffentlichen, den Namen des Exvermieters würde ich aber weglassen.
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  #3  
Alt 05.05.2013, 16:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Ärger mit dem EX-Vermieter

Vielen Dank für die rasche Antwort.Das ist ja auch genau das was uns so wurmt.Ich finde ja wenn man eine Forderung von 5 fehlenden Monatsmieten hat,dann sollte man sich doch wenigstens die Mühe machen,einen vernünftiges Schriftstück aufzusetzen und uns nicht einfach ein Schmierblatt in die Hand zu drücken.Wir haben uns ja auch die Mühe gemacht,alle Kontoauszüge seid 2008 zu prüfen.
Na ja es nützt ja nichts..die Idee mit den Kopien und finde ich gut und das sollte ihn ja auch als Beweis reichen.Wobei mich die Idee mit dem Amtsblatt(Gemeindeblatt)auch reiztLG Britta43
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  #4  
Alt 05.05.2013, 17:48
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ärger mit dem EX-Vermieter

- Mietschulden verjähren nach 3 Jahren. Siehe dazu § 195 BGB.

- Grundsätzlich hat der zu beweisen, der fordert.
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  #5  
Alt 05.05.2013, 20:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Ärger mit dem EX-Vermieter

Danke für die Antwort.Sehr interessant,das wußte ich auch noch nicht.
Ich habe noch eine Frage.Er hat ja auch den 01.02.2013 angemahnt und so wie ich das sehe ist es ja logisch das wir da keine Miete gezahlt haben da wir ja am 30.01.2013 ausgezogen sind und wir immer im vorraus Miete gezahlt haben?LG Britta43
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  #6  
Alt 13.05.2013, 23:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Ärger mit dem EX-Vermieter

Wenn Sie ordnungsgemäß zum 31.01.2013 gekündigt haben,dann ist natürlich auch keine Miete mehr fällig.

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auszug, heizöl, kündigung, reparatur, rollo, verjährung


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