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anonym 13.05.2013 15:12

Maklerprovision für manche Wohnungen - für andere nicht
 
hallo,

ist es recht, wenn für bestimmte wohnungen in einem haus provisionen verlangt werden und dann wiederum direkt durch die vermieterin ohne provision vermietet werden. ich befinde mich in einem solchen haus, wo unterschiedliche parteien provision zahlen mussten bzw. dann zahlen muss und andere wiederum nicht.

vielen dank!

Regenmacher 13.05.2013 16:05

AW: Maklerprovision für manche Wohnungen - für andere nicht
 
Zitat:

und dann wiederum direkt durch die vermieterin ohne provision vermietet werden.
Die Vermieterin wird wissen, dass sie keine Courtage/Provision verlangen darf.

Zitat:

wo unterschiedliche parteien provision zahlen mussten bzw. dann zahlen muss und andere wiederum nicht.
Wenn ein Makler eingeschaltet wurde, dann fällt auch eine Courtage an. Was dieser Makler in Rechnung stellt ist einzig seine Sache.

Recht-Einfach 14.05.2013 00:58

AW: Maklerprovision für manche Wohnungen - für andere nicht
 
Es ist auch durchaus möglich, dass die Vermieterin die Vermarktung Ihrer Wohnungen erst selbst betrieben hat und erst später in die Hände eines Maklers gab.

Von daher würd ich mir da nun keine Gedanken machen.

Sollte ein Makler für Sie tätig geworden sein, haben Sie diesen auch zu bezahlen!


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