Vermieter untersagt Fundament für Zaun
hallo,
ich wohne in einem 4 familienhaus mit gemeinschaftsgarten. meine nachbarn neben mir im erdgeschoss haben eine terasse und ständig besuch weshalb ich meinen vermieter, eine genossenschaft, um eine zaunbauerlaubnis gebeten habe. diese wurde mir auch gewährt jedoch mit dem hinweis das ein fundament untersagt wird. heisst ich könnte nur noch einschlaghülsen nehmen, jedoch ist der boden dafür nicht sonderlich geeignet. jetzt frage ich mich natürlich ob der vermieter mir das fundament so explizit verbieten darf wenns bei anderen mietern der genossenschaft, hier in den benachbarten häusern, doch geduldet wird. es gibt zb deutlich grössere fundamente für gartenhäuser .... ich persönlich bräuchte hier nur 3 punktfundamente. ist das so rechtens ? dachte mal irgendwo gelesen zu haben das da irgendwie gleiches recht für alle gibt oder so ... wie sieht es aus wenn ich das trotzdem mache, mehr als mich dazu auffordern es wieder zu entfernen kann mir nicht passieren oder ? mfg xen^^ |
AW: Vermieter untersagt Fundament für Zaun
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AW: Vermieter untersagt Fundament für Zaun
naja das ich nicht ins gefängnis komme war mir schon klar :D
ich dachte da eher an so was wie eine mögliche abmahnung oder so etwas da es ja ausdrücklich untersagt wurde^^ mfg xen |
AW: Vermieter untersagt Fundament für Zaun
Der Rückbau in den ursprünglichen Zustand wäre hier vorprogrammiert und natürlich auch während der Mietzeit die Instandhaltung.
Die Einschlaghülsen wären m.E. der bessere Weg... oder Zaun. :) |
AW: Vermieter untersagt Fundament für Zaun
ja die instandhaltung übernehme ich natürlich, gar keine frage. die mit einschlaghülsen wird das ganze auf dauer etwas problematisch da der boden insgesamt etwas weich ist und es hier sehr windig werden kann. naja egal mal sehen, vielleicht nehm ich, auch wenn sie nicht gerade günstig sind, 3 schraubfundamente...
danke für die antworten mfg xen |
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