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RickPat 20.05.2013 15:09

Ein-Zimmer-Wohnung, Freundin öfter über nacht
 
Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem welches ich auch gleich näher erläutern möchte und ich oben schon kurz erwähnt habe.
Vorher möchte ich aber kurz noch einige andere Kleinigkeiten erwähnen die vielleicht von Interesse sind.

Vor knapp einem halben Jahr bin ich aus Mangel an Alternativen in eine kleine 1-Zi Wohnung gezogen und habe einen Mietvertrag über 4 Jahre abgeschlossen. Das war weiter kein Problem da ich durch meinen Beruf so oder so für die nächsten 4 Jahre an diesem Ort gebunden bin. Der Vermieter wohnt mit im Haus und hat psychische Probleme die er mir nach Einzug in etlichen Gesprächen offenbart hat, wie auch immer wenn Ihn etwas gestört hat oder er mir etwas mitzuteilen hat, hängt der gute Mann mir einen Zettel an meine Tür. Das Spielchen hat er so oft und wegen Kleinigkeiten gemacht das ich jedesmal wenn ich nach Hause komme schon darauf warte das wieder ein Zettel an meiner Tür hängt. Heute war es wieder soweit.

Seit knapp 2 Monaten bin ich kein Single mehr und wie oben schon erwähnt, ist meine neue Freundin öfter über Nacht und auch Tagsüber bei mir.
Das erste was Ihn stört, sie ist zu laut wenn sie das Treppenhaus herunterläuft. Das zweite wir rauchen und stellen uns dafür auf den Balkon. Und das dritte, er und seine Frau sind der Meinung das eine 1-Zi-Whg für ein Pärchen auf Dauer zu klein ist. Haben die beiden mit Sicherheit recht aber ich möchte wissen, was und wie viel soll ich mir von Ihm gefallen lassen?

Sie ist nur zu Besuch, hat hier keine Klamotten oder sonstiges und ist auch nie länger als drei Nächte aufeinanderfolgend bei mir. Er hat mir jedenfalls nahe gelegt, das ich mich nach einer neuen Wohnung umschauen soll weil er das nicht mehr lange tolerieren wird und er auch zum Rathaus gehen würde um dort zu melden das hier in einer Wohnung die an eine Person vermietet wurde zwei Personen wohnen. Leider kenne ich mich rechtlich überhaupt nicht aus und hoffe hier auf hilfreiche Antworten da ich gerade nicht weiß was ich tun soll.
Sorry das es ein etwas längere Text geworden ist, mal schauen ob sich überhaupt jemand die Mühe macht ihn zu lesen.
Mit vielen Grüßen

Recht-Einfach 22.05.2013 19:19

AW: Ein-Zimmer-Wohnung, Freundin öfter über nacht
 
Einmal die Kurzfassung:

Ihr Vermieter kann Ihnen in Sachen Besuchsrecht garnichts. Bitte lesen Sie dennoch einmal die Passage zum Thema "zeitlich begrenzte Aufnahme" in diesem Artikel:
Besuch und Besuchsrecht - neues Mietrecht einfach erklärt


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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