Mit dem Partner in kleiner Wohnung zusammenziehen
Guten morgen,
ich wohne in einer 48 Quadratmeter grossen Wohnung und mein Freund wollte jetzt zu mir ziehen. Mein Vermieter sagt, dass es gesetzlich nicht gestattet ist in einer so kleinen Wohnung zu zweit zu wohnen. Ist dass richtig und was passiert falls man es doch macht? Beim Amt ummelden geht dann ja auch nicht, am besten wohl umziehen:( |
AW: Mit dem Partner in kleiner Wohnung zusammenziehen
Hallo,
generell kann der Vermieter eine Untervermietung nicht untersagen. Dennoch könnten Sie auf Grund der Wohnungsgröße Probleme bekommen. Unter dem folgenden Link finden Sie einmal die vorgeschlagenen Mindestgrößen für Wohnraum für Personen: nullbarriere - Wohnflächen - Wohnungsgrößen Sie sehen, dass die 48qm dann doch relativ weit unter den vorgeschlagenen 60qm liegen. Mein Vorschlag: Gemeinsam eine neue Wohnung suchen! Mietrecht Einfach |
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