Kleintiere - Haustier in der Wohnung
Hallo,
ich wusste gerade nicht wohin mit diesem Thema, ich hoffe mal ich bin beim Mietrecht richtig. Kurze Erklärung. Ich bin vor 2 Jahren ca. in eine 3 Zimmer Wohnung gezogen und kurze Zeit später kam ein kleiner Nager als Haustier dazu. Die Vermieterin wusste davon. Ich hab den kleinen immer im Bad laufen lassen während ich dabei war. Vor einer Weile bekam ich einen Brief von ihr und verbietet es, dass der kleine Nager im Bad laufen darf, weil er die Fliesen verkratzen würde. Kann sie das echt verbieten? Vor allem bei Tieren, die nur eine Handvoll Fellknäuel sind? Danke für eine Antwort. Schöne Grüße |
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Hallo,
bitte lesen Sie einmal diesen Artikel: Die Haustiere - neues Mietrecht einfach erklärt Dort wird auch auf die Haltung von Kleintieren eingegangen und Ihre Frage sollte sich erledigt haben! Mietrecht Einfach |
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Danke für die Antworten und danke auch für den Artikel. Allerdings steht da nur drin:
"... Goldhamster, Kanarienvogel und Zierfische im Aquarium stellen kein Hindernis dar und dürfen auch nicht verboten werden. ..." Was für mich grundsätzlich so viel heißt wie "Ich darf diese Haustiere haben", aber nicht, ob es von dem Vermieter verboten werden darf, die Tiere in der Wohnung rum laufen zu lassen. Und es steht drin: "Sehr häufig wird im Vertrag über die Nutzung des Wohnraums das Einverständnis des Vermieters zur Haltung von Hunden oder Katzen vorausgesetzt." Bei Hunden und Katzen, was ist aber mit Kleintieren? Korrigieren Sie mich bitte, sollte ich was überlesen haben. :) Vielen Danke noch einmal. Schöne Grüße. |
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