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pioneer 27.08.2013 19:27

Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Hallo,

Leider habe ich ein ungewöhnliches Problem, wir haben eine unsrerer zwei
Mietwohnungen vor ca. einem Jahr an einen netten jungen herrn in Ausbildung
vermietet. Die Mietkosten übernahm das Arbeitsamt (was mir komisch vorkam
mit 17 hätte er auch noch bei der Mutter wohnen können aber gut).

In der ersten Woch war der Mieter dann mehrmals in der Wohnung brachte aber weder Möbel noch sonst irgendwas in die Wohnung! Einen knappen Monat
später traf ich auf eine fremde Person im Treppenhaus mit Schlüssel zur Wohnung (prinzipiell nichts einzuweden) im Gespräch stellte sich allerdings herraus das er erst 16 war im Heim wohnte und hier in der Wohnung auf einer matratze mit seiner 14 jährigen freundin campierte. Nach einem klärenden

Gespräch über die weitervermietung oder fremdnutzung waren wir uns auch
schnell einig. Seit dem herrscht funkstille der Mieter taucht nicht mehr auf,
nur der Briefkasten quillt über.

Jeden Monat überweist das Amt brav die miete für die Geisterwohnung.
Aber die Therme muss gewartet werden (wenn er sie ausgeschaltet hat)
und vor dem Winter sollte das eine oder andere Fenster geschlossen werden.

Kann ich eine frist zur besichtigung festlegen, und in den Briefkasten stecken (den er nie leert) und dann die Wohnung öffnen lassen?

Regenmacher 28.08.2013 12:22

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Zitat:

und vor dem Winter sollte das eine oder andere Fenster geschlossen werden.
Bei Gefahr in Verzug durch nicht geschlossene Fenster dürfen Sie die Wohnung betreten und die Fenster schließen. Ansonsten ist diese Wohnung für Sie tabu, so lange die Miete pünktlich eintrifft.

Wegen der Miete sollten Sie mal beim Jobcenter (nicht Arbeitsamt!) nachfragen, warum die die Miete für eine nicht bewohnte Wohnung überweisen.

pioneer 28.08.2013 17:31

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

haben schon mit dem jobcenter Rücksprache gehalten. Am wichtigsten ist mir
Schäden von der Wohnung abzuwenden wie gesagt, betreten werde ich Wohnung nur wenn es Not tut (Rohrbruch, Kälteeinfall etc.) und dann auch nur mit Zeugen.

Vielen Dank für die Auskunft.

anitari 29.08.2013 09:25

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Ich Vermieter würde mir große Sorgen machen der Mieter lange nicht zu sehen ist und der Briefkasten überquillt. Er könnte ja hilflos oder sogar tot in der Wohnung liegen.;)

Wenn die beiden Tennager noch mal auftauchen sollten das Jugendamt informieren.

Haben Sie Namen und Anschrift der Eltern? Die müßten doch eigentlich den Mietvertrag unterschrieben haben, zumindest aber Ihre Zustimmung erteilt.

pioneer 30.08.2013 09:23

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Haben bei der Mutter angerufen (einzige tel.Nr) diese war am Telefon sehr
unfreundlich, als ich fragte warum jemand eine wohnung mietet, diese aber
nicht bezieht "das geht und nichts an"

Aber keine Angst 100% niemand in der Wohnung, wenn hätte man das mitbekommen.

Abby 13.10.2013 17:43

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Auch wenn der Thread jetzt schon über einen Monat zurückliegt - ist denn da jetzt etwas rausgekommen; also hat sich das alles irgendwie aufgeklärt?
Denn es ist schon irgendwie seltsam, dass das Amt eine Wohnung Monat für Monat bezahlt und dann nicht kontrolliert, wie (oder in diesem Fall OB) die Person lebt... Ich kenne das ganz anders.

pioneer 17.10.2013 07:47

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Also haben zwar Rückmeldung gegeben da wir die Wohnung weiterhin vermieten wollen,
aber da tut sich nix. Ist jetzt auch schon wieder 4 wochn her. Komischerweise rührt
sich da niemand, ich kenne das auh anders .... als ich arbeitslos war durfte ich mir nix
in der Art erlauben oder Sperre...Tja habe jetzt gehört das die manche einfach vergessen.

loni66 11.01.2014 22:57

AW: Mieter bezieht die Wohnung nicht!
 
Zitat:

Zitat von pioneer (Beitrag 7930)
Hallo,

Die Mietkosten übernahm das Arbeitsamt (was mir komisch vorkam
mit 17 hätte er auch noch bei der Mutter wohnen können aber gut).

Mir stellt sich hier die Frage, ob der mit dem Azubi(Mieter) geschlossene Vertrag überhaupt rechtsgültig ist, wenn der Mieter noch minderjährig ist.

Vielleicht lassen Sie das mal von einem Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen?


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