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Fotos von Bewohnter Wohnung machen?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 23.09.2013, 15:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2013
Beiträge: 1
Standard Fotos von Bewohnter Wohnung machen?

Hallo

Meine Vermieterin hatte mir vor 2 Tagen mit geteilt das sie meine Wohnung mit einem Makler betreten möchte zwecks Bilder machen? ... Die Frage ist warum will sie das tun es liegt keine Kündigung des Mietverhältnisses von beiden seiten vor. Leider will sie mir nicht sagen für was die den sein sollen.
Ich sagte ihr das ich das nicht möchte. Darauf meinte sie nur sie brauche mein Einverständniss nicht dafür? ... So ganz richtig kann das doch garnicht sein oder?

Vielen Dank schonmal



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  #2  
Alt 23.09.2013, 15:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fotos von Bewohnter Wohnung machen?

Wer welche Fotos zu welchem Zweck auch immer in, bzw. von Ihrer Wohnung macht, bestimmen immer noch Sie als Mieter. Ihre Vermieterin kann nach Ihrem Auszug so viele Fotos machen, wie Sie will.

Auch sollten Sie nicht zu großzügig mit den Besuchsterminen sein. Lesen Sie bitte hier:

Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

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besuch, kündigung, makler


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