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Rebefi 30.09.2013 11:34

Vermieter behält Teil der Kaution ein
 
Folgender Fall:

Ich war Untermieter in einer WG. Ich habe mich mit der Hauptmieterin nicht verstanden und bin ausgezogen.
Bei meinem Einzug vor 1 Jahr habe ich mein Zimmer frisch gestrichen. Ich bin ausgezogen und habe lediglich die Löcher noch ausgebessert. Das Zimmer war also in einem Top zustand. Meine Hauptmieterin und ich haben nicht mehr viel kommuniziert. Sie hat mir eine email geschrieben ob ich denn weißeln werde und ich habe geantwortet, dass ich nur die Löcher ausbessern werde. 1 Woche nach meinem Auszug hat sie das Zimmer geweiselt und möchte nun 100 Euro von meiner Kaution einbehalten obwohl alles im Vertrag geregelt ist:

: „Die Schönheitsreparaturen sind erforderlich […] in Wohn- und Schlafräumen […] alle acht Jahre […]“ (Bezug des Untermietvertrags auf §12 Hauptmietvertrag).

Auch kann man sagen: falls der Zustand deinen Ansprüchen nicht gerecht war, „[…] so hat er (Mieter) die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter (hier ist abzulesen, dass du für diesen Bereich eigentlich nicht zuständig bist) zu erstatten, wenn der Mieter trotz Mahnung mit Fristsetzung die Arbeiten nicht nachholt.“ (Bezug des Untermietvertrags auf §12 Hauptmietvertrag).

Auch hier wurde ich nicht einmal verständigt, dass der Zustand nicht ausreichend war.

Weiterhin behält Sie 200 Euro für die Nebenkostenabrechnung ein. Das ist aber unangemessen, da ich für das gesamte letzte Jahr 50 Euro gezahlt habe. Mit ihr habe ich lediglich von 4 Sommermonate verbracht.

Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll, da es sich nicht lohnt bei einer so kleinen Summe einen Rechtsanwalt einzuschalten. Trotzdem finde ich das es ums Prinzip geht und solche Leute nicht einfach durchkommen sollen.

Wie kann ich weiter vorgehen?

Danke schon einmal!!

Regenmacher 30.09.2013 15:20

AW: Vermieter behält Teil der Kaution ein
 
1. Bei der Klausel zu den Schönheitsreparaturen käme es auf den genauen Wortlaut dieser Vereinbarung an, um zu sehen, ob die Klausel überhaupt (noch) gültig ist. Gerade bei diesen Formularvereinbarungen sind in der letzten Zeit wichtige Urteile des BGH gesprochen worden:

Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

2. Grundsätzlich hat der Vermieter den ausziehenden Mieter über Mängel an der Mietsache zu informieren, bevor er die Beseitigung in Auftrag gibt.

3. Bis zur Abrechnung der laufenden Betriebskosten kann der Vermieter das 3-4 fache einer monatlichen Vorauszahlung von der Kaution enbehalten, um zukünftige Forderungen damit auszugleichen. Das wären nach Ihren Angaben rund 16,- Euro für ausstehende Betriebskosten.

Rebefi 01.10.2013 21:33

AW: Vermieter behält Teil der Kaution ein
 
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin also eindeutig im Recht.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
(Ist es relevant das wir kein Übergabeprotokoll gemacht haben (Weil die Hauptmieterin ja nicht mehr mit mir geredet hat)? Im Internet steht man soll hier 6 Monate lieber schweigen, da einem in dieser Zeit Schäden noch angehängt werden können?)

Vielen Dank schon einmal!!


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