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Mietbindung - Kündigung bei Versetzung möglich?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.07.2009, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 1
Standard Mietbindung - Kündigung bei Versetzung möglich?

Hallo liebe Mitglieder ,

folgendes steht in meinem Mietvertrag:

"Das Mietverhältnis darf erstmals zum 31.12.2009 gekündigt werden."

Nun ist es so, dass ich von meiner Firma von Dresden nach München auf unbestimmte Zeit versetzt werde. Eine entsprechende Bestätigung vom Arbeitgeber habe ich.

Ist es nun möglich, trotz dieser Mietbindung die Wohnung eher zu kündigen?! Ich möchte mir ja nunmehr in München eine Wohnung suchen und nicht zwischen den zwei Orten über mehr als acht Monate pendel und zwei Wohnungen wären doch ein wenig zu Kosten intensiv.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten

Viele Grüße, Deni



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  #2  
Alt 17.07.2009, 19:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietbindung - Kündigung bei Versetzung möglich?

Hallo Denisch,

meines Wissens nach ist ein Kündigungsausschluss bis zu einer Dauer von 4 Jahren zulässig. Hierbei gilt es zu beachten, dass dieser Ausschluss beidseitig erfolgt, also der Vermieter sich ebenso dieser Regelung zu unterwerfen hat.

Wenn dem so ist, dann hast du eigentlich nur zwei Optionen:


Aufhebungsvertrag
Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat und das Gespräch sucht, sowie die persönliche Situation schildert, kann mit Zustimmung des Vermieters ein Aufhebungsvertrag gemacht werden und das Mietverhältnis wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst.

Nachmieter
Ggf. erlaubt der Vermieter dem Mieter auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden, der in das Vertragsverhältnis eintritt, bzw. als neuer Mieter mit neuem Vertrag in die Wohnung einzieht. Hierbei hat der Vermieter keinen finanziellen Verlust und die Wohnung kann somit früher verlassen werden.


Das wären meine Angebote, wie du vorzeitig die Möglichkeit hättest das Mietverhältnis zu lösen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach
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