Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung
Hallo, ich habe meine Wohnung fristgemäß gekündigt, möchte aber noch einen Monat länger bleiben. Mein Vermieter hat nun für Diesen die Miete erhöht. Darf er das? LG
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AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung
Seien Sie froh, dass Sie noch einen Monat länger wohnen dürfen. Er hätte auch darauf bestehen können, dass sie Wohnung zum Kündigungstermin komplett leer zurück geben.
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Vielen Dank an Regenmacher. Sie machen Ihre Sache gut, trotzdem finde ich es lieblos vom Vermieter, da er keinen Nachmieter hat. :)
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Wäre es Ihnen lieber gewesen, der Vermieter hätte auf seinem Recht beharrt und Sie hätten sich mit Sack und Pack für den Monat eine neue Bleibe suchen müssen?
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Nein. ist o.k.so wie es gekommen ist und ich bin dankbar.:) Lieber Regenmacher, gleich noch etwas. In einem anderem Fall habe ich gelesen, daß man nach einem Jahr Auszug nur die Küche u.das Bad neu malern muß. In meinem jetzigen Mietvertrag steht:...die Wohnung ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Kann der Vermieter dann darauf bestehen, daß ich alle Zimmer renoviere? Schönen Sonntag noch Beatrix
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Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten |
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