Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietrecht allgemein (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/)
-   -   Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/verlaengerung-des-mietvertrags-mieterhoehung-2584.html)

Beatrix 07.02.2014 21:28

Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung
 
Hallo, ich habe meine Wohnung fristgemäß gekündigt, möchte aber noch einen Monat länger bleiben. Mein Vermieter hat nun für Diesen die Miete erhöht. Darf er das? LG

Regenmacher 08.02.2014 11:11

AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung
 
Seien Sie froh, dass Sie noch einen Monat länger wohnen dürfen. Er hätte auch darauf bestehen können, dass sie Wohnung zum Kündigungstermin komplett leer zurück geben.

Beatrix 08.02.2014 20:39

AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung
 
Vielen Dank an Regenmacher. Sie machen Ihre Sache gut, trotzdem finde ich es lieblos vom Vermieter, da er keinen Nachmieter hat. :)

Regenmacher 09.02.2014 08:58

AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung
 
Wäre es Ihnen lieber gewesen, der Vermieter hätte auf seinem Recht beharrt und Sie hätten sich mit Sack und Pack für den Monat eine neue Bleibe suchen müssen?

Beatrix 16.02.2014 10:45

AW: Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung
 
Nein. ist o.k.so wie es gekommen ist und ich bin dankbar.:) Lieber Regenmacher, gleich noch etwas. In einem anderem Fall habe ich gelesen, daß man nach einem Jahr Auszug nur die Küche u.das Bad neu malern muß. In meinem jetzigen Mietvertrag steht:...die Wohnung ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Kann der Vermieter dann darauf bestehen, daß ich alle Zimmer renoviere? Schönen Sonntag noch Beatrix

Regenmacher 16.02.2014 10:53

AW: Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung
 
Zitat:

daß man nach einem Jahr Auszug nur die Küche u.das Bad neu malern muß.
Das ist so nicht richtig. Es gibt für die Ausführung von Schönheitsreparatuen keine starren Fristen mehr. Entscheidend ist der objektive Zustand der Wände und Decken. Wenn in der Küche z.B. der Inhalt einer Sektflasche an Wand und Decke gelandet sind, dann muss natürlich gestrichen werden.

Zitat:

...die Wohnung ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Dann sollten Sie die Wohnung besenrein übergeben.

Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:39 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1