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NixAlsAerger1 10.03.2014 13:15

Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete
 
Hallo,

zum Sept. 2013 zog ich in eine WG ein.
Zimmer war vollmöbiliert und eine Pauschalmiete (inkl. Strom und allen Nebenkosten) war im Mietvertrag vereinbart.
Nach zwei Wochen erhielt ich die Kündigung zum Monatsende.
Neuer Mieter (wurde dem Vermieter über Vertragsmakler vermittelt) zog angeblich zum 1. Oktober ein.

Soweit so gut. Bei Auszug passte fast alles. Nur der Laminat, direkt an der Tür, war beschädigt.
Mündlich wurde vereinbart, das der Vermieter das reparieren lassen sollte.

Auf meine Nachfrage bezügl. Mietkaution kam Anfang Februar die Antwort das vor Weihnachten keine Schreinerei mehr gefunden wurde und der Vermieter werde das nach eigener Aussage schnellstmöglichst nachholen. Vermieter wollte sich dann wieder bei mir melden.

Das ganze ist jetzt auch schon wieder 5 Wochen her und ich hörte nichts mehr vom Vermieter.

Wie lange darf sich der Vermieter jetzt mit der Reperatur Zeit lassen?
Ich bezweifle mittlerweile das der Boden überhaupt repariert werden soll, da es schon schwierig war vernünftige Fotos von dem Schaden zu machen.

Ob die Kaution überhaupt verzinslich angelegt wurde, bezweifle ich auch.

So langsam würde ich gerne etwas Druck machen, damit das ganze mal zu einem Ende kommt.

Hat jemand Tips für mich?
Danke,
NixAlsAerger1

Regenmacher 10.03.2014 18:13

AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete
 
Die rechtliche Seite der Angelegenheit gibt es hier nachzulesen: Rückzahlung der Mieterkaution

NixAlsAerger1 10.03.2014 18:22

AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete
 
Wenn ich das durch den Link richtig sehe, dann hätte der Vermieter also 3 bis 6 Monate Zeit um sich um die Reparatur zu kümmern.

In meinem Fall könnte ich also frühestens im April meinen damaligen Vermieter anmahnen?

Städter 04.04.2014 18:21

AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete
 
Hallo,

also der Vermieter hat das recht die Kaution 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnis einzubehalten, damit er mögliche Mängel beseitigen kann. In dieser Zeit kannst du nichts machen, außer abwarten. Überschreitet er jedoch die 6 Monate, kannst du rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Der Vermieter hat die Pflicht die Kaution verzinslich auf einem Konto, oder Sparbuch anzulegen und dir diese mitsamt den Zinsen komplett, oder nach Abzug der Reparaturkosten zurückzuzahlen.

Wenn du das Geld momentan dringend benötigst, kannst du dich ja mal mit ihm in Kontakt setzen und ihn darum bitten sich zu beeilen, in der Regel sind solche Gespräche hilfreich.

Tipp: Ich habe bezüglich der Mietkaution auch schon schlechte Erfahrungen gemacht und weis wie viel Aufwand es ist die Kaution einzuklagen. Aus diesem Grund habe ich eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen, um solchen Stress zu vermeiden. So eine Bürgschaft funktioniert wie eine Versicherung, du zahlst monatlich dort einen kleinen Geldbetrag ein und bei Mängeln oder Schäden kommt diese für dich auf. Für mehr Infos. (Quelle: https://kautionsfrei.de/kautionsbuer...-funktionierts ) Nachteile sind natürlich, dass das weitere Fixkosten sind, die du monatlich zu zahlen hast. So eine Bürgschaft lohnt sich erst dann richtig, wenn du wie ich oft deinen Wohnsitz wechselst und du auf die hinterlegten Kautionen angewiesen bist. Durch meine Bürgschaft habe ich nun keine mehr zu zahlen. Des weiteren ist es den Vermietern selber überlassen, ob sie so eine Bürgschaft akzeptieren, deswegen muss man so etwas unbedingt vorher mit dem Vermieter absprechen.

Hier gäbe es noch einmal einen Überblick, über Vor- und Nachteile so einer Mietkautionsbürgschaft. (Quelle: Alternative zur Mietkaution: Die Kautionsbürgschaft bei immowelt.de )

Ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige für dich ist, aber du kannst es dir ja mal anschauen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

MfG Städter :)


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