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Vendetta 13.08.2009 17:55

Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Hallo,

unter welchen Voraussetzungen darf ein Vermieter wie oft die Wohnung besichtigen?

Das Haus in dem ich lebe wurde vor Kurzem von jemandem gekauft, der jetzt der neue Vermieter ist. Kurze Zeit danach wurde die Wohung besichtigt. Meine Wohnung ist nicht die ordentlichste, aber wie ordentlich es ist geht den Vermieter ja nichts an (?). Nun möchte er die Wohnung nochmals besichtigen um zu sehen, ob noch "Müll herumliegt".

Eine so häufige Besichtigung sehe ich als extremen Einschnitt in meine Privatsphäre, da ich indes auch psychisch zur Zeit sehr labil bin und zum Beispiel aufgrund einer Soziophobie nicht mit dem Vermieter sprechen kann (der das offensichtlich aber nicht glaubt, da er mich bei sich bietender Gelegenheit immer anspricht).

Hat jemand eine Idee was ich da tun kann? Muss er z. B. akzeptieren, dass ich eine Wohungsbesichtigung ablehne solang ich krankgeschrieben bin? Oder kann ich eine weitere Besichtigung mangels Begründung einfach so ablehnen?

Danke für die hoffentlich kommende Hilfe,

Vendetta

Recht-Einfach 13.08.2009 19:34

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Hallo Vendetta,

zum Thema Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter haben wir einen für dich sicher interessanten Artikel auf unserer Seite: Die Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

Hier wirst du sehen, dass es in der Regel einen Grund geben muss, wenn der Vermieter die Wohnung besichtigen möchte. Und natürlich alles mit Vorankündigung, abgesehen von Notfällen, die hier eine Ausnahme darstellen.

In deinem Fall würde ich mit offenen Karten spielen. Das ist sicher immer das Beste für ein Mietverhältnis.

Untersage dem Vermieter einfach eine newe Besichtigung, solange du noch krankgeschrieben bist. Füge vielleicht ein Attest in Kopie bei und biete ihm einen alternativen Besichtigungstermin an, um den Frieden zu wahren.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit,


Mietrecht Einfach

Vendetta 13.08.2009 21:44

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Die Besichtigung habe ich schon höflich abgelehnt und dabei die Ermangelung eines Grundes angeführt. Ich bin vielleicht noch sehr jung, aber muss mir sicher nicht von meinem Vermieter sagen lassen, dass ich aufräumen soll.

Heute kam er auf mich zu und hat mir nach längerer Vorrede gesagt "Wie es in den Wald hineinschreit, so schreit es auch wieder raus".
Ich weiß nicht was das bedeuten soll, aber möchte halt gern wissen was meine Rechte sind, damit ich wenn da noch was kommt gleich weiß wie ich reagieren kann.

Recht-Einfach 15.08.2009 10:59

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Hallo Vendetta,

"Wie es in den Wald hineinschreit, so schreit es auch wieder raus" bedeutet nichts anderes als "So wie man sich bettet, so liegt man" - also das das Verhalten, was man jemand anderem gegenüber an den Tag legt auch wieder einen selber trifft.

Der Vermieter will meiner Meinung nach damit sagen, dass er dich durch die Ablehnung der Besichtigung auf dem Kieker hat.

Aber wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt - und eine unordentliche Wohnung ist kein Grund (es sei denn sie ist stark vermüllt) - dann hat er nichts gegen dich in der Hand, solange du auch die anderen Vereinbarungen des Mietvertrags, wie z.B. Mietzahlung und ggf. Einhalten der Hausordnung, ordnungsgemäß erfüllst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Vendetta 21.08.2009 20:31

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Hallo nochmal,

nun, heute schrie es wohl aus dem Wald raus - habe heute folgenden Brief bekommen:

"Sehr geerhrte Frau xxx,

wir widersprechen Ihrem o. g. Schreiben.
Bei unserem Besichtigungstermin waren wir mit Ihnen so verblieben, dass sie den Müll, den Sie in den an den Wohnraum angrenzenden Räumen gelagert haben, unverzüglich entsorgen. Dazu zählen auch die unzählig gesammelten Flaschen.
Darüber hinaus hatten Sie zugesagt die Mieträume wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Sie wollten umgehend die Räume wieder tapezieren, da die Tapete von Ihnen entfernt wurde.
Da sie offensichtlich wieder genesen sind schlagen wir als neuen Besichtigungstermin den xx.xx.xx um 10 Uhr vor und bitten um Bestätigung.

Des Weiteren bitten wir Sie um Reinigung des von Ihnen und Herrn xxx genutzten Treppenhauses, um das Sie sich bislang nicht gekümmert haben."

Nun sind in dem Brief einige Dreistigkeiten enthalten; zunächst einmal sind wir NICHT so verblieben, dass ich meinen "Müll" (völlig normale, aber nicht sehr ordentlich gelagerte Sachen) entsorge. Wir sind in dem Sinne überhaupt nicht verblieben, es wurde mit Naserümpfen zur Kenntnis genommen, mehr nicht. Ebenso meine Pfandflaschen, die ich sehr selten abgebe, da ich dazu meinen Vater (Auto) brauche und der die meiste Zeit nicht da ist. Das geht den Vermieter meiner Meinung nach aber ÜBERHAUPT nichts an, seh ich das richtig?

Und zu der Tapete - die habe ich weggerissen nachdem sie mir beim leisesten Windhauch vor die Füße fiel. Bin ich verpflichtet, meine Wohnung tapeziert zu haben, während ich darin lebe? Und was soll ich denen nun antworten? Ich will die schon aus Prinzip nicht mehr hier rein lassen.

Achja, mal ganz abgesehen dass ich nach wie vor krank bin, aber jemand der mich alle paar Tage mal für ne Minute von weitem sieht kann das natürlich viel besser beurteilen als ich selbst oder mein Arzt, nicht wahr? -.-

Recht-Einfach 23.08.2009 22:34

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Hallo Vendetta,

mach es dir einfach und schicke deinem Vermieter eine Kopie des Attests von deinem Arzt. Dann braucht er auch nicht mehr per Ferndiagnose zu mutmaßen, ob du nun wieder genesen bist oder nicht.

Denn ganz kannst du deinem Vermieter den Zutritt zur Wohnung nicht verwehren. Denn wenn er der Meinung ist, dass die Mietsache, also die Wohnung, ggf. beschädigt sein könnte, musst du ihm Zutritt nach Vereinbarung eines Termins gewähren. Ganz auszusperren ist der Vermieter aus seiner Wohnung also nicht ...


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Vendetta 24.08.2009 02:49

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Aber liege ich richtig damit, dass ihn meine Ordnung nichts angeht? Ich besitze aus finanziellen Gründen nur sehr, sehr wenig Möbel, deswegen bewahre ich das meiste in Kisten und Kästen im Nebenzimmer auf, das sind die Sachen die so nett als Müll bezeichnet werden. Dagegen darf erdoch eigentlich nichts sagen, oder?

Und dann stünde noch die Frage, ob meine Wohnung tapeziert sein muss während ich darin lebe. Ich möchte nämlich eigentlich nur die Sachen machen, die wirklich rechtlich notwendig sind.

Recht-Einfach 24.08.2009 18:15

AW: Wohnungsbesichtigung - wann?
 
Hallo Vendetta,

wenn das "Chaos" durchorganisiert ist, dann ist es auch nicht unordentlich. Und es handelt sich ebenso wenig um Müll. Und gegen deine persönlichen Vorlieben Dinge aufzubewahren kann niemand etwas sagen, solange es nicht die Substanz der Wohnung angreift.

Zum Tapezieren: Oftmals sind im Mietvertrag Fristen zu Schönheitsreparaturen enthalten. Diese schließen das Malen oder auch Tapezieren der Wände mit ein. Wenn eine solche Regelung in deinem Mietvertrag enthalten ist, dann bist du unter Einhaltung gewisser Fristen auch zu diesen tätigkeiten verpflichtet.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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