Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.03.2014, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2014
Beiträge: 2
Standard Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete

Hallo,

zum Sept. 2013 zog ich in eine WG ein.
Zimmer war vollmöbiliert und eine Pauschalmiete (inkl. Strom und allen Nebenkosten) war im Mietvertrag vereinbart.
Nach zwei Wochen erhielt ich die Kündigung zum Monatsende.
Neuer Mieter (wurde dem Vermieter über Vertragsmakler vermittelt) zog angeblich zum 1. Oktober ein.

Soweit so gut. Bei Auszug passte fast alles. Nur der Laminat, direkt an der Tür, war beschädigt.
Mündlich wurde vereinbart, das der Vermieter das reparieren lassen sollte.

Auf meine Nachfrage bezügl. Mietkaution kam Anfang Februar die Antwort das vor Weihnachten keine Schreinerei mehr gefunden wurde und der Vermieter werde das nach eigener Aussage schnellstmöglichst nachholen. Vermieter wollte sich dann wieder bei mir melden.

Das ganze ist jetzt auch schon wieder 5 Wochen her und ich hörte nichts mehr vom Vermieter.

Wie lange darf sich der Vermieter jetzt mit der Reperatur Zeit lassen?
Ich bezweifle mittlerweile das der Boden überhaupt repariert werden soll, da es schon schwierig war vernünftige Fotos von dem Schaden zu machen.

Ob die Kaution überhaupt verzinslich angelegt wurde, bezweifle ich auch.

So langsam würde ich gerne etwas Druck machen, damit das ganze mal zu einem Ende kommt.

Hat jemand Tips für mich?
Danke,
NixAlsAerger1



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 10.03.2014, 19:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete

Die rechtliche Seite der Angelegenheit gibt es hier nachzulesen: Rückzahlung der Mieterkaution
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.03.2014, 19:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2014
Beiträge: 2
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete

Wenn ich das durch den Link richtig sehe, dann hätte der Vermieter also 3 bis 6 Monate Zeit um sich um die Reparatur zu kümmern.

In meinem Fall könnte ich also frühestens im April meinen damaligen Vermieter anmahnen?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.04.2014, 19:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete

Hallo,

also der Vermieter hat das recht die Kaution 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnis einzubehalten, damit er mögliche Mängel beseitigen kann. In dieser Zeit kannst du nichts machen, außer abwarten. Überschreitet er jedoch die 6 Monate, kannst du rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Der Vermieter hat die Pflicht die Kaution verzinslich auf einem Konto, oder Sparbuch anzulegen und dir diese mitsamt den Zinsen komplett, oder nach Abzug der Reparaturkosten zurückzuzahlen.

Wenn du das Geld momentan dringend benötigst, kannst du dich ja mal mit ihm in Kontakt setzen und ihn darum bitten sich zu beeilen, in der Regel sind solche Gespräche hilfreich.

Tipp: Ich habe bezüglich der Mietkaution auch schon schlechte Erfahrungen gemacht und weis wie viel Aufwand es ist die Kaution einzuklagen. Aus diesem Grund habe ich eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen, um solchen Stress zu vermeiden. So eine Bürgschaft funktioniert wie eine Versicherung, du zahlst monatlich dort einen kleinen Geldbetrag ein und bei Mängeln oder Schäden kommt diese für dich auf. Für mehr Infos. (Quelle: https://kautionsfrei.de/kautionsbuer...-funktionierts ) Nachteile sind natürlich, dass das weitere Fixkosten sind, die du monatlich zu zahlen hast. So eine Bürgschaft lohnt sich erst dann richtig, wenn du wie ich oft deinen Wohnsitz wechselst und du auf die hinterlegten Kautionen angewiesen bist. Durch meine Bürgschaft habe ich nun keine mehr zu zahlen. Des weiteren ist es den Vermietern selber überlassen, ob sie so eine Bürgschaft akzeptieren, deswegen muss man so etwas unbedingt vorher mit dem Vermieter absprechen.

Hier gäbe es noch einmal einen Überblick, über Vor- und Nachteile so einer Mietkautionsbürgschaft. (Quelle: Alternative zur Mietkaution: Die Kautionsbürgschaft bei immowelt.de )

Ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige für dich ist, aber du kannst es dir ja mal anschauen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

MfG Städter
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
auszug, kaution, kündigung, laminat, mietkaution, nebenkosten, pauschalmiete, reparatur, rückzahlung, wohngemeinschaft

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Auszug des Untermieters und Rückzahlung der Kaution Löwenzahn Mietvertrag 2 25.03.2013 10:00
Rückzahlung Mietkaution Berti Rechte und Pflichten 4 13.08.2012 15:14
Einbehalt Mietkaution Nebenkosten trotz Pauschalmiete sonne67 Kündigung 1 26.04.2012 11:35
Mietkaution Rückzahlung perseus Kündigung 2 19.04.2012 11:28
Rückzahlung Mietkaution leonhawk Kündigung 12 21.09.2010 14:57


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete