Weitergabe des Mietvertrages an Tochter
Ich wohne seit 15 1/2 Jahren in einer Mietwohnung. In Kürze werde ich aus privaten Gründen in eine andere Stadt ziehen. Ich möchte meinen Mietvertrag an meine Tochter weitergeben. Ist das möglich? Bin ich da gesetzlich abgesichert?
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AW: Weitergabe des Mietvertrages an Tochter
Ein Mietvertrag kann nicht einfach weiter gegeben werden. Das wäre nur möglich bei Tod der Mieterin, aber nicht bei einem Umzug in eine andere Stadt.
Hier wird nur eine freundliche Anfrage/Bitte an den Vermieter das Problem lösen können. Hier noch weitere Mietrechtsirrtümer: Die 15 häufigsten Mietrechtsirrtümer Berliner Mieterverein e.V. |
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