Vermieter versprach Modernisierung - was nun?
hallo ich bin neu hier und habe mal eine frage ...wir wohnen seid gut 4 jahren in einen angemieteten efh und der vermieter versprach uns zum anfang nach und nach zu modernisieren, das hies es soll schnellst möglich die eingangstür erneuert werden, diese tür ist aus dem jahr 1959 und wir verlieren durch die 2 fache einfachverglasung stehts an heuzkosten da die tür undicht ist und jeder einbrecher bräuchte die tür nur leicht aufdrücken und schon wäre er im hause,können wir vom vermieter verlangen, das er uns eine neue haustür einbauen muß, denn der energie bedarf ist ja nicht mehr zu halten....kann uns jemand aus dem forum dazu nützliche tips geben wie wir uns verhalten sollen mit lg pia
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AW: allgemeines mietrecht
Nur der Eigentümer des Hauses entscheidet was und wann erneuert wird. Darum kann man z.B. eine neue Haustür nicht verlangen, sondern nur ganz lieb drum bitten.
Da die neue Tür unter einer Modernisierung laufen würde, kann der Vermieter aber auch 11% der Kosten Jahr für Jahr auf die Miete aufschlagen. Ist Ihnen das bekannt? |
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