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mcclaneonfire 19.10.2009 18:51

Kaution erhalten, neue HV verlangt Miete!
 
Folgendes ist passiert:
2007: Die Besitzerin unserer Whg. stirbt, der Erbe verkauft das Haus... neue HV übernimmt es.

Dieser Übergang passierte genau während unseres Umzuges. Wir sind mit dem Erben so verblieben, dass wir möglichen Nachmietern die Whg. zeigen, damit wir fürher als die 3-Monate Frist rauskönnen. 10-20 Interessenten hatten wir, aber der Herr rührte sich nicht und wir durften ne Miete umsonst zahlen. Für die neue Whg. habe ich dann sogar eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erhalten. Die Kaution haben wir nach über nem Jahr auch schon bekommen und im März 2009 kam dann sogar nochmal eine NK-Abrechnung, die auch bezahlt wurde. Nun wollen die Herren der HV, die das ganze vom Erben gekauft hat, noch einen Monat Miete haben. Die HV-Dame wollte sich mit dem Erben in Verbindung setzen und hat diesen nicht erreicht. Nach ihren angekündigten 3 Wochen Urlaub kam aber keine Rückmeldung, sondern zack der Mahnbescheid + Kosten drauf... Was kann man da machen?
Wie gesagt das ganze hatte ich schon abgehakt, da 1. Kaution & 2. NK-Nachzahlung über die Bühne waren!

Vielen Dank für Hilfe!!!
Gruß Tobias

Recht-Einfach 20.10.2009 12:19

AW: Kaution erhalten, neue HV verlangt Miete!
 
Hallo Tobias.

Generell gilt bei solchen Dingen: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters auf den neuen Vermieter übergehen. Dies gilt meiner Meinung auch für Sonderregelungen, im Idealfall schriftlich festgehalten.

Aber ich verstehe noch nicht ganz, ob die Miete denn zu Recht eingefordert wird oder ob alle Mieten beglichen sind.

Darüberhinaus: Die gezahlte Nebenkostenabrechnung: War das eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007, die in 2009 zugestellt wurde? In diesem Falle wären keine Zahlungen mehr zu leisten gewesen. Denn Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb eines Jahres nach Stichtag (z.B. 31.12.2007) an den Mieter zugestellt sein. Andernfalls sind Nachzahlungen nicht mehr zu leisten, Rückzahlungsansprüche bestehen jedoch weiterhin.

Fazit: Sollten deine alten Mieten alle bezahlt worden sein, dann gleiche doch bitte die Restforderung mit deinen Kontoauszügen ab. Daraus sollte erkennbar sein, ob noch Mieten offen sind oder nicht.


Solltest du weitere Hilfe benötigen, stehe ich für Rückfragen innerhalb des Forums zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

mcclaneonfire 20.10.2009 17:44

AW: Kaution erhalten, neue HV verlangt Miete!
 
Vielen Dank für die Antwort!

nach der 3-Monatsfrist-Regel fehlt noch 1 Miete. Jedoch hatten wir extra mit dem ehemaligen Besitzer ausgemacht (nix schriftlich festgehalten...), dass wir Nachmieter ranschaffen und er uns früher rauslässt. Wir hatten nen Haufen Leute organisert, er kam aber nich zu Potte, warum, keine Ahnung. Leider hab ich nicht mehr konkret im Kopf, wie es ablief (2 Jahre her...):
anscheinend haben wir 2 Mieten noch nachgezahlt... da ja nur eine nachgefordert wird.

Als Laie im Mietrecht seh ich das so ->
Dagegen steht:
1. Kaution erhalten
2. Bei NK-Zahlung wurde mir telefonisch erzählt, es kommt nun definitiv nix mehr, was wir zahlen müssen!
3. Absprache mit Vorbesitzer, vorzeitig aus Vertrag rauszukommen

Danke nochmals für die Hilfe!!!
Gruß Tobias

mcclaneonfire 20.10.2009 17:59

AW: Kaution erhalten, neue HV verlangt Miete!
 
PS: Ja die NK-Abrechnung war für 2007, seit 1. August 2007 warn wir ja schon weg.

Recht-Einfach 21.10.2009 14:38

AW: Kaution erhalten, neue HV verlangt Miete!
 
Hallo,

im Falle der Nebenkostenabrechnung habe ich eine gute Nachricht:
Das Geld kann zurückgefordert werden, da der Vermieter die Frist zur Erstellung der Nebenkosten-Abrechnung nach deiner Schilderung nicht eingehlaten hat.

Anders wie bei üblichen Forderungen gibt es keine Verjährung, sondern der Rechtsgrund der Forderung erlischt. Somit ist das Geld rückforderbar. Das ganze nochmal zum Nachlesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/rue...en_003418.html

Im Bezug auf die Problematik mit der noch ausstehenden Miete kann ich nur das Gespräch mit dem Vorvermieter empfehlen. Dieser soll dem neuen Vermieter schriftlich Eure Regelung zum Mieterlass mitteilen und das diese Regelung vor Übergang der Rechte und Pflichten des neuen Vermieters bereits getroffen wurde.

Hieraus sollte sich auch die Pflicht für den neuen Vermieter ergeben, diese Mietzahlung zu erlassen.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg!


Mietrecht Einfach

mcclaneonfire 21.10.2009 17:34

AW: Kaution erhalten, neue HV verlangt Miete!
 
Hallo an Mietrecht Einfach,

Nach einem Telefonat mit dem ehemaligen Besitzer, ist sein Fazit wie folgt:
die neue HV wäre ab dem Verkauf für alles zuständig. Er habe nichts mit der Nachmietersuche mehr zu tun gehabt...
Er bestätigte mir, dass er uns die Kaution überwiesen hat (also nicht die neue HV).
Ich habe nun den Vorbesitzer gebeten, uns schriftlich die Abmachung zu geben. Diese werde ich dann einfach mit der verjährten NK-Forderung und dem Kautionsbeleg zum Widerspruch dazulegen.
Ich bete, dass das hinhaut :-)

Vielen Dank für die gute & schnelle Hilfe!!!
Gruß Tobias


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