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garten176 20.10.2009 18:06

Mietminderung bei Sanierung oder Modernisierung - JA oder NEIN?
 
Unsere Häuser werden saniert,neue Balkons,neue Fenster,Zentralheizung (vorher Etagenheizung) im Keller neue Verschläge,Aufstockung,Treppenhaus, Aussendämmung.Wir haben eine Mietminderung von 20%.Nun habe ich folgenden Art.in der Zeitung gelesen.
Urteil:Mietminderung kann teuer werden.
Eine Mieterin in Köln hat sich eine höhere Miete eingebrockt,weil sie während der Sanierungsarbeiten in ihrer Genossenschaftswohnung als einzige die Miete um 50% kürzte.Die Genossenschaft wies sie darauf hin:Wer die Miete wegen Baulärm und Schmutz mindere,müsse damit rechnen dass seine Miete später erhöht werde wie bei Sanierungen üblich.Verzichte man auf eine Mietminderung bleibe es dagegen bei der alten Miete.Doch die Frau blieb stur.Bald flatterte ihr eine Erhöhung um 34€ auf 410€ im Monat ins Haus.Dagegen klagte sie - ohne Erfolg.Der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil:Die Erhöhung ist rechtens.(Az:Vlll ZR 159/08 vom 14. Oktober 2006)
Jezt Meine Frage. Läst sich so etwas im allgemeinen anwenden,um einer Mieterhöhung zu entgehen.Hat jemand schon Erfahrung mit solchen Problemen gehabt.Denn uns wurde nur die Mietminderung ageboten und nicht wie in diesem Fall das die Miete normal weiter läuft.

Recht-Einfach 21.10.2009 14:46

AW: Mietminderung bei Sanierung oder Modernisierung - JA oder NEIN?
 
Hallo garten,

generell ist das Problem bei Modernisierungsmaßnahmen: Die Miete kann so oder so erhöht werden, wenn die Grundsätze zur Modernisierung eingehalten wurden. Über diese Grundsätze zur Modernisierung und der Mieterhöhung nach der Modernisierung kannst du hier mehr lesen: Die Modernisierung und die Mieterhöhung nach der Modernisierung.

Ggf. wurde im obigen Fall von einer Mieterhöhung abgesehen, da die Mieter durch Schmutz und Lärm belästigt wurden. Dies ist meiner Meinung nach nicht üblich, da der Vermieter ja durch die Modernisierung einen besseren Wohnkomfort und ggf. für die Einsparung von Nebenkosten sorgt (z.B. Heizkosten durch bessere Isolierung oder neue Fenster)

Somit ist eine Mieterhöhung nach der Modernisierung immer gerechtfertigt, wenn die Auflagen erfüllt wurden. Ob vorherige Mietminderung oder nicht.


Wenn ich noch weiterhelfen kann, stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach


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