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Klabauter123 06.02.2017 14:14

Vermieterbescheinigung
 
Guten Tag.
Folgender Fall und daraus resultierende Frage:
Meine Partnerin und ich sind sin Ende 2014 umgezogen.
Innerhalb der Stadt. Nun ist es so, dass ich mich nach einiger Zeit umgemeldet habe (zu spät aber das wurde alles geregelt). Meine Partnerin hat sich allerdings noch nicht umgemeldet. Dazu führten verschieden Dinge, die glaube ich irrelevant sind.
Nun wurde zwischenzeitlich die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt. Wir liegen aber leider ziemlich im Klinsch mit unserem Vermieter und haben uns gefragt, ob ich auch Wohnungsgeber sein könnte um meine Freundin nachträglich im EMA anzumelden. Wir stehen aber auch beide als Mieter im Mietvertrag drin.
Wie hoch ist wohl die Strafe zu erwarten, wobei ich mittlerweile alles mögliche dazu gelesen habe und es scheinbar oft eine Ermessenssache des zuständigen Mitarbeiters ist. Wird der Vermieter vom EMA informiert, meldet man sich erst so spät um?
1000 Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten bei der verzwickten Situation.

Regenmacher 07.02.2017 09:05

AW: Vermieterbescheinigung
 
Zitat:

Zitat von Klabauter123 (Beitrag 10467)
Wie hoch ist wohl die Strafe zu erwarten,

Diese Frage kann nur das Einwohnermeldeamt beantworten. Und egal, wie das Verhältnis zum Vermieter aussieht, die Vermieterbescheinigung kann und darf nur er ausstellen, denn ihre Freundin ist Mitmieterin und nicht Untermieterin.


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