Übernahme einer Wohnung im Todesfall
Hallo
Ich hab mal ne Frage zum Thema Todesfall !! .....Wenn die Mutter verstorben is darf dann die Tochter die normal NICHT in der Wohnung der Mutter lebt , dann die Wohnung übernehmen ...?! |
AW: Todesfall /Mietrechts
Wenn der Vermieter keine Einwände dagegen hat, dann schon. Aber dann muss man sich auch darauf einstellen, dass es für die Wohnung einen neuen Mietvertrag gibt.
|
AW: Todesfall /Mietrechts
Okay danke....aber so dürfte es keine Probleme geben oder ?
|
AW: Übernahme einer Wohnung im Todesfall
Zeitweise muss sie sogar "übernehmen", denn der Mietvertrag gilt erstmal weiter, zumindest ist eine Kündigung möglich, mit Vorlage der Sterbeurkunde.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:36 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1