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denise 20.04.2017 09:22

Übernahme einer Wohnung im Todesfall
 
Hallo

Ich hab mal ne Frage zum Thema Todesfall !!

.....Wenn die Mutter verstorben is darf dann die Tochter die normal NICHT in der Wohnung der Mutter lebt , dann die Wohnung übernehmen ...?!

Regenmacher 20.04.2017 10:05

AW: Todesfall /Mietrechts
 
Wenn der Vermieter keine Einwände dagegen hat, dann schon. Aber dann muss man sich auch darauf einstellen, dass es für die Wohnung einen neuen Mietvertrag gibt.

denise 21.04.2017 17:23

AW: Todesfall /Mietrechts
 
Okay danke....aber so dürfte es keine Probleme geben oder ?

Ahme1976 29.06.2017 09:35

AW: Übernahme einer Wohnung im Todesfall
 
Zeitweise muss sie sogar "übernehmen", denn der Mietvertrag gilt erstmal weiter, zumindest ist eine Kündigung möglich, mit Vorlage der Sterbeurkunde.


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