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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Mein Freund soll einziehen
Ich wohne in einer Ein-Raum-Whg. Nun soll mein Freund bei mir einziehen. Wir möchten allerdings beide nicht, dass er in den Mietvertrag mit aufgenommen wird. Ich wohne bereits über zehn Jahre dort und bin alleinige Mieterin. Reicht es, die Hausverwaltung darüber zu informieren? Hat die Hausverwaltung ein Recht darauf, Mietzahlungen meines Freundes an mich einzusehen?
Mein Freund möchte sich dann auch unter meiner Adresse beim Bezirksamt offiziell anmelden - geht das, ohne dass er im Mietvertrag steht? Was brauchen wir sonst vlt noch dafür? Einen formlosen Untermietvertrag oder geht es ganz ohne Dokument? Vielen Dank für eure Unterstützung! |
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#2
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AW: Mein Freund soll einziehen
Eine Information Des Vermieters bzw. der Hausverwaltung ist unbedingt nötig. Alles zu dem Thema ist auf dieser Website seh übersichtlich dargestellt: https://www.immobilienscout24.de/umz...-partners.html
Sie sollten aber nicht den Begriff "Freund" benutzen, sondern "Lebensgefährte" wählen. Zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt ihr Partner entweder die Wohnungsgeberscheinigung der Hausverwaltung, oder Sie übernehmen diesen Part und unterschreiben diese Bescheinigung. |
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Stichworte |
anmeldung, einzug, mietvertrag, untermiete |
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