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Kaution veruntreut

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.08.2021, 13:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Kaution veruntreut

Liebe Forenmitglieder,

die Kaution hatte ich via Kontoüberweisung direkt komplett auf das Konto der Vermieter vor meinem Einzug überwiesen.

Als ich nach 4 Monaten immer noch keinen Nachweis über die Hinterlegung erhalten hatte, schrieb ich die Vermieter an das sie bitte ein Kautionskonto auf meinen Namen eröffnen mögen.

Nach einem Monat daraufhin erhielt ich lediglich einen Auszug der Bank mit dem Namen und der Anschrift der Vermieterin.

Mein Name war lediglich oben rechts auf dem Blatt von der Vermieterin handschriftlich notiert.

Der Vermieter darf die Kaution nicht auf sein Privatkonto einzahlen. Er ist verpflichtet, das Geld anzulegen, zum Beispiel auf einem Kautionskonto (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Konto darf maximal eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben, da so lang in der Regel auch die Kündigungsfrist für eine Wohnung ist. Falls der Vermieter in Insolvenz gerät, ist die Kaution vor den Gläubigern geschützt und Du bekommst Dein Geld wieder zurück.

Die Vermieterin hat hier bewußt ein verstecktes Treuhandkonto eröffnet - gegen meinen Willen -

Sie hätte ein offenes Treuhandkonto - inkl. meines Namens und meiner Anschrift - bei der Bank eröffnen müssen.

Da sie dies unterlies hat sie somit mein Kautionsgeld veruntreut. Denn es handelt sich schließlich um Fremdgeld, welches für etwaige Gläubiger bei ggf. Konkurs für Dritte ersichtlich sein muß.

Und nun kommt der Hammer: Der kleine Mieterbund ging doch tatsächlich nach meiner Beanstandung her und schreibt an den Vermieter, daß er das Kautionsgeld auf den Namen seiner Firma umzuschreiben hätte.

Außerdem sandte er dieses Schreiben ohne meine Zustimmung einfach an den Vermieter.

Als ich dies reklamierte meinte der Anwalt des kleinen Mieterbundes:

Die Kaution muss auf den Namen des Vermieters lauten. Dies ist eine GmbH.
Das haben wir der Gegenseite mitgeteilt. Wenn Sie dies nicht wünschen, schreiben Sie bitte unbedingt Ihre Briefe selber und erteilen Sie sich selbst die Rechtsratschläge.
Wir beenden damit die Diskussionen mit Ihnen.
MfG

Nun liebe Leute, was würdet Ihr jetzt tun ?

Neues Schreiben an den Vermieter mit Abmahnung und Fristsetzung - und nach fruchtlosem verstreichen der Frist die Kaution von der Miete abziehen ?

Den kleinen Mieterbund sowohl bei der Verbraucherzentrale als auch den Dachverband melden ?

Und selbstverständlich dem Mieterbund die Kündigung schicken wegen Missachtung des § 551, Abs. 3, und Ignorierung meiner Zustimmung für den Briefversand ?

LG

Tina



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Geändert von Rico (01.08.2021 um 13:18 Uhr)
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  #2  
Alt 12.09.2021, 12:41
Edo Edo ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2021
Beiträge: 48
Standard AW: Kaution veruntreut

Zitat:
Sie hätte ein offenes Treuhandkonto - inkl. meines Namens und meiner Anschrift - bei der Bank eröffnen müssen.
Nein, das ist falsch. Die Sache mit einem Treuhandkonto verhält sich anders. Denn selbst wenn die Vermieterin ein Konto auf Ihren Namen (also des Mieter) eröffnen würde, hätte das zur Folge, dass die Vermieterin nicht ohne Ihre Unterschrift an das Geld heran käme. Und das ist ja gerade nicht Sinn und Zweck einer Kaution.

Bei einem richtigen Treuhandkonto läuft dieses durchaus auf den Namen den Vermieters, aber in der Kontobezeichnung ist von der Bank fest vermekrt, dass es sich um Fremdgeld handelt. Irgend etwas handschriftlich hinzufügen reicht also nicht, das Konto muss von der Bank entsprechend bezeichnet werden.

Zitat:
Da sie dies unterlies hat sie somit mein Kautionsgeld veruntreut.
Nein. Veruntreuung bedeutet etwas anderes. Die Vermieterin hat sich lediglich nicht an die Vorschriften des §551 BGB gehalten.

Zitat:
und nach fruchtlosem verstreichen der Frist die Kaution von der Miete abziehen ?
Richtig. Man hat ein Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Mit Zitat antworten
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