Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietrecht allgemein (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/)
-   -   Für wen genau gilt die Bürgschaft bei Ausfall? (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/fuer-wen-genau-gilt-die-buergschaft-bei-ausfall-3864.html)

Kunigunde 08.09.2021 16:30

Für wen genau gilt die Bürgschaft bei Ausfall?
 
Wenn man eine Bürgschaftserklärung abgibt für die Mietwohnung der Tochter, diese die Wohnung aber mit ihrem Freund bewohnt - beide im Mietvertrag - . Muß man die ganzen Kosten bezahlen, wenn die Bürgschaft eintreten sollte? In der Bürgschaft steht nur der Namen der Tochter.

Edo 17.09.2021 14:07

AW: Für wen genau gilt die Bürgschaft bei Ausfall?
 
Die Bürgschaft bezieht sich auf den gesamten Mietvertrag. Denn bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind ja alle Mieter Gesamtschuldner.

Eine Besonderheit ist nur gegeben, wenn der Vermieter seinerseits die Kaution als Bedingung für den Vertrag neben bzw. zusätzlich zu einer Barkaution von 3 Monatsmieten verlangt hat. Dann wäre eine Übersicherung gegeben, und das ist nach §551 BGB unzulässig. Die Bürgschaftserklärung wäre dann wirkungslos.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:26 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1