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sayla2002 14.01.2010 09:17

Eintritt in Mieterschutzverein rückgängig machen?
 
Hallo an alle,

ich habe seit geraumer Zeit wegen eines Einbruchs in meiner Wohnung Ärger mit der Vermieterin, da sie die Terrassentrüre die aufgebrochen wurde einfach seit 3 Monaten nicht reparieren lässt.
Nun wusste ich mir letzte Woche nciht anders zu helfen, und bin einem ortsansässigen Mieterverein beigetreten, die Anmeldebestätigung kam am letzen Samstag.
Ich versprach mir fundierten Rat von diesem Mieterverein, meine Tante ist im größten Mieterschutzbund Deutschlands Mitglied und ist dort sehr zufrieden. Die wollten beim ersten Anliegen als sie sich anmeldete gleich den Mietvertrag sehen, nahmen sich Zeit für eine ausfürhliche BEratung.
Der Verein dem ich beigetreten bin hat lediglich 2 mal die Woche 1 Stunden Sprechzeit am Telefon. Ich habe an diesen 2 Tagen jeweils ca 15 mal angerufen und bin dann erst am 2. Tag durchgekommen.
Habe dem Herrn am Tel. mein Anliegen geschildert. Er hat das sowas von flapsig abgetan, mir gesagt "wenn es so ist dann ist es halt so" und nicht nach meinem M.vertrag o.ä. gefragt. Ich wollte dann einen persönlcihen Termin vereinbaren, dass geht erst in ein paar Wochen da alles laut der dortigen Sektretärin "voll ausgebucht ist".
Nun möchte ich meine Anmeldung zu diesem Verein, die auch mit Kosten verbunden ist die meines Erachtens nach nicht gerechtfertigt sind wieder rückgängig machen, denn dieser Herr ist mir absolut garkeine Hilfe, er nimmt mich nicht mal ernst.
Bezahlt habe ich noch nicht. Hab ich hier eine Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten wenn ich darlege, dass ich mir unter einer hilfreichen Beratung was anderes vorstelle!?

Ich bitte euch dringend um Hilfe!

Vielen Dank.

Recht-Einfach 14.01.2010 19:47

AW: Eintritt in Mieterschutzverein rückgängig machen?
 
Hallo sayla,

das tut mir natürlich leid, dass nun gerade der gewählte Mieterverein nicht deinen Vorstellungen entspricht.

Ich bin mir nicht sicher, wie es bei einem Verein mit dem Vertragsverhältnis aussieht, denn generell hat ein Kunde in der Regel ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

Vielleicht sollte die Anmeldung zur Beitretung auf eine solche Klausel geprüft werden.

Zusätzlich empfehle ich dem Verein schriftlich mitzuteilen, dass Sie gerne wieder austreten möchten, da Sie unter guter Beratung etwas anderes verstehen. Die Formulierung bleibt natürlich Ihnen überlassen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Hr.Sommer 29.02.2012 00:36

AW: Eintritt in Mieterschutzverein rückgängig machen?
 
Hallo,
bei mir war das so; das ich für den Erstberatungstermin den ersten Jahresbeitrag bar zahlen musste. Dieser Termin hatte man dazwisachengeschoben. Ist ja klar, neue Mitgliedschaft bedeutet für den Verein Geld.
Leider ist das nun so, das meine Anliegen nach Posteingang berarbeitet wird. Das kann schon ein paar wochen dauern. Ich bin jetzt 2 Jahre gebunden, hätte doch besser das Geld einem Anwalt gegeben. Da wird man schneller geholfen. Daher schließ ich nun eine Mietrechschutz ab.


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