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viktoria 30.01.2010 00:29

Kündigung nach Mieterhöhung
 
Mieterin wohnt seit 35 Jahren in einem Dreifamilienhaus. Sie hat vor einem Jahr der Vermieterin den Mietvertrag ausgeliehen und nicht zurückbekommen.
Diese behauptet, den Vertrag gar nicht erhalten zu haben. Falls es um den Streitigkeiten geht, die mit dem Mietvertrag zusammenhängen könnten, wer hat die Beweispflicht?

Mitte September 2009 verlangte die Mieterin 25 € mehr, mit der Begründung:"Grundsteuer und Gebäudeversicherung anteilsmäßig". Diese Mieterhöhung hat die Mieterin akzeptiert, obwohl im Mietvertrag nichts über Nebenkosten stand, nur ein Betrag als Miete genannt wurde.

Mitte Dezember kündigte die Vermieterin eine weitere Mieterhöhung von 40 € an. Begründung: "Seit 2004 wurde die Miete nicht erhöht". Mein Kommentar:
Das ist keine Begründung. Eine Begründung sein könnte eventuell die Vorlage des örtlichem Mietspiegels. Selbst dann wäre die Erhöhung erst ab 01.März 2010 zu zahlen.

Mitte Januar 2010 teilte die Vermieterin mit, das ihr Haus eine neue Besitzerin hat. Diese kündigte geich die Wohnung der Mieterin mit der Begründung, daß das Haus verkauft wird oder eventuell selbs benutzt.
Gemäß BGB §573 beträgt die Kündigungsfrist vorliegendem Fall 12 Monate.
Wie soll die Mieterin reagieren?

Kann die neue Vermieterin eine Mieterhöhung verlangen, obwohl sie eine Kündigung ausgesprochen hat? Wenn ja, ab wann?

Regenmacher 30.01.2010 10:54

AW: Kündigung nach Mieterhöhung
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihrer Fragen einer Rechtsberatung entsprechen. Und dafür sind nur Anwälte, Mietervereine und Verbraucherzentralen zugelassen.

Um einen kleinen Einblick in diese Materie zu erhalten, sollten Sie das Mietrechtslexikon benutzen:

www.mietrechtslexikon.de

Recht-Einfach 31.01.2010 11:48

AW: Kündigung nach Mieterhöhung
 
Hallo Viktoria,

ich stimme meinem Vorredner zu. Hier sollte wirklich professioneller Rechtsbeistand eingeholt werden.

Dennoch: Der Verkauf des Hauses ist kein Grund für eine Kündigung. Der Eigenbedarf schon. Hier darf aber nicht mit "eventuell" argumentiert werden.

Somit ist die Kündigung nach meinem Verständnis nicht Bestandskräftig genug.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

viktoria 31.01.2010 22:49

AW: Kündigung nach Mieterhöhung
 
Hallo, danke für die Stellungnahme. Vielleicht könnten Sie noch auf nachstehende Frage antworten:
Die Vermieterin hat zum 1. Jan. 2010 die Miete erhöht. Am 17. Januar 2010 erfuhr die Mieterin, daß das Haus eine neue Besitzerin hat. Diese hat die Wohnung am gleichen Tag gekündigt.
Es kann noch Monate dauern, bis die Mieterin auszieht. Gemäß BGB dürfte sie noch 12 Monate in der Wohnung bleiben, da sie vor 2001 bereits mehr als 10 Jahre dort gewohnt hat.
Frage:
Soll die Mieterin die Mieterhöhung akzeptieren, obwohl die Wohnung gekündigt wurde? Danke.
Viele Grüsse
Viktoria


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