Kündigung nach Mieterhöhung
01.12.2009 Mieterhöhungverlangen
17.01.2010 Kündigung wegen Eigenbedarf Frage: Ist die Mieterhöhung zu akzeptieren, wenn die Wohnung gekündigt wurde? |
AW: Kündigung nach Mieterhöhung
Hallo,
generell hat der Vermieter das Recht die Miete innerhalb strenger gesetzlicher Vorschriften und Regelungen zu erhöhen. Zu den Vorschriften einer Mieterhöhung empfehle ich den folgenden Artikel: Ist die Mieterhöhung rechtens? Dennoch hat der Mieter das Recht, die Mieterhöhung abzulehnen. Der Vermieter müsste dann klagen oder zieht die Differenz bei Auszug von der Kaution ab. Ob sich dieser Stress für eine Mieterhöhung über 1,5 Monate lohnt, musst du entscheiden. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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