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oldlady 13.03.2010 17:16

Kautionssparbuch
 
Was geschieht mit dem Kautionssparbuch, das sich in Händen des Vermieters befindet, wenn bzw. sobald das Mietverhältnis beendet ist?

Regenmacher 13.03.2010 18:54

AW: Kautionssparbuch
 
Das kann der Vermieter noch bis zu 6 Monaten in Verwahrung behalten, weil er während dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anmelden kann.

Und er kann einen Teil der Kaution für eine zu erwartende Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einbehalten. Dieser Betrag kann das rund Dreifache einer monatlichen Vorauszahlung betragen.

oldlady 13.03.2010 19:07

AW: Kautionssparbuch
 
Vielen Dank für diese schnelle und informative Antwort :)

Doch ich habe zwei weitere Fragen:

1) Kann sich ein Vermieter aus dem Kautionssparbuch seines Mieters nach Belieben "bedienen"?
Ich meine damit: kann er ohne weiteres Geld abheben?

2) Angenommen keine "verdeckten Mängel" und Betriebskostenabrechnung erledigt.
Wie kommt der (ehemalige) Mieter dann wieder an das Sparbuch? Einmal unterstellt: kein korrekter Vermieter.

Regenmacher 13.03.2010 19:36

AW: Kautionssparbuch
 
Nein, bedienen kann er sich nicht so einfach, z.B. während der Mietzeit schon mal garnicht.

Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen. Erst wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr anmeldet, können Sie über diesen Betrag verfügen.

An das Sparbuch wird der ehemalige Mieter dann nur rankommen, wenn er deswegen Klage vor Gericht erhebt.

oldlady 13.03.2010 20:33

AW: Kautionssparbuch
 
Leider bin ich (wieder einmal) ein peilnix:

Zitat:
"Bei beendetem Mietverhältnis müssen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach dem Verbleib des Sparbuchs fragen."

Wieso?
Ich weiß doch, daß es der (ehemalige) Vermieter hat. :mad:

Regenmacher 13.03.2010 20:53

AW: Kautionssparbuch
 
Sind Sie von der Bank drüber informiert worden?

Dann müssen Sie auf Herausgabe des Sparbuches plus der Zinsen klagen!

oldlady 13.03.2010 21:06

AW: Kautionssparbuch
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 1450)
Sind Sie von der Bank drüber informiert worden?

Der betreffende Mieter hatte das Sparbuch gegen schriftliche Bestätigung selbst dem Vermieter übergeben.

***
Aber das mit der "Klage" ist natürlich klar.

Vielen Dank für Ihre Beiträge :)

Recht-Einfach 14.03.2010 18:08

AW: Kautionssparbuch
 
Einmal als generelle Information zu diesem Thema:

Der Vermieter hat die Kaution auf einem separaten Sparbuch und außerhalb seines privaten Vermögens anzulegen.

Über die Art der Anlage, z.B. auf einem Tagesgeldkonto statt einem klassischen Sparbuch, können separate Abmachungen getroffen werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

oldlady 14.03.2010 18:28

AW: Kautionssparbuch
 
Danke noch einmal für alle Informationen :)

Ergänzung:
der Mieter, um den es geht, hatte das Kautionssparbuch bei seinem eigenen Geldinstitut als solches angelegt und dann dem Vermieter gegen Quittung ausgehändigt.

Regenmacher 14.03.2010 19:25

AW: Kautionssparbuch
 
Ich frage noch einmal: Was sagt denn die eigene Bank dazu? Der Vermieter kann das Sparbuch nicht auflösen, wenn es die Bank nicht will.


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