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Cygnus001 11.09.2008 17:28

Nix als Ärger mit der Bude
 
Hallo!

Ich habe vor 8 Wochen meine Wohnung bzw. die WG für einen längeren Zeitraum verlassen und dabei einen Kartoffelauflauf stehen lassen (meine Mitbewohnerin war ebenfalls zwei Wochen nicht da). Über den haben sich die Fliegen hergemacht und es hat wohl ganz schön gestunken.

NACHDEM! mein Vermieter die Wohnung geöffnet und einen Kammerjäger beauftragt hatte wurde ich bzw. meine Mitbewohnerin darüber informiert. Der Vermieter meinte zwar das er mich per SMS über den Geruch informiert hätte aber nicht darüber das er dort reingeht. Genaugenommen hat er die Wohnung nur geöffnet weil er mit einem Nachmieter die Wohnung besichtigen wollte wovon weder meine Mitbewohnerin noch ich etwas wussten.

Darf er das, oder hätte er mir bzw. meiner Mitbewohnerin Zeit geben müssen den Mangel selbst zu beseitigen, da ich nicht denke das ein verschimmelter Kartoffelauflauf und eine Anzahl an Fliegen und Maden den Einsatz eines Kammerjägers rechtfertigen.

Weiterhin teilte mir mein Vermieter mit er hätte Fotos der "verseuchten" Wohnung gemacht. Darf er das?
Sind diese Fotos im Falle einer Auseinandersetzung
wegen a) Hausfriedensbruch
oder b) die Rechtmäßigkeit der Kammerjägerbeauftragung
vor Gericht verwendbar??

Als ich dann ca. 10 Tage später wieder in der Wohnung war musste ich feststellen, dass mein Vermieter und/oder seine Putzfrau in meinem Zimmer aufgeräumt hatten.

(Zitat des Vermieters: "Da sah´s es ja aus wie bei Hempels unterm Sofa...<>...es lagen Spritzen rum", womit man er mir indirekt Drogenkonsum unterstellen will...
Ja, dort lag eine (1) Spritze ohne Kanüle rum die ich mal vor längerer Zeit für´s Modellbauen benutzt habe. Wirklich unordentlich war es dort nicht, es lagen halt ein paar Klamotten auf dem Boden etc.

Da meine Mitbewohnerin noch am Tage der Kammerjägeraktion in die Wohnung ging und dort gleich wieder rauskam und sich lange und heftig übergeben musste (wohl aufgrund der gesprühten Mittel... ihr eigener O-Ton), gehe ich davon aus das die Wohnung Tage später abermals unberechtigter Weise betreten wurde ohne das man uns informiert hätte.
Dabei wurde dann wohl auch mein Zimmer zum ersten oder wiederholten male betreten und "aufgeräumt".

Kann ich nachträglich noch Strafanzeige wegen Diebstahls stellen da mir erst beim Auszug Ende August auffiel das einige Dinge fehlten?
(Bargeld, eine Armbanduhr, ein USB-Stick)

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist m.M. nach auf jedenfall für das zweitmalige betreten drin. Wie es mit dem ersten mal aussieht möge man mir sagen.


Zur Wohnung: eine WG-Wohnung für drei Parteien, wobei zum fraglichen Zeitpunkt nur meine Mitbewohnerin und ich dort eingemietet waren, ein Zimmer stand leer.

Was könnte ich sonst noch tun damit der Vermieter merkt das es so nicht geht?

Recht-Einfach 12.09.2008 10:28

Hallo Cygnus,

also in deinem Fall handelt es sich meiner Meinung nach direkt um Hausfriedensbruch.
Deine bzw. Eure Wohnung darf nur mit Eurer Zustimmung betreten werden. Kannst du nachweisen, dass diese nicht gegeben wurde ist das auch ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Aber so wie ich das verstanden habe ist Euer Mietverhältnis ja seit August beendet.

Bzgl. der Strafanzeige wegen Diebstahl: Ich bin der Meinung, dass Straftaten ja nicht in gewisser Weise verjähren. Also hast du hier eine Möglichkeit diese zu stellen.

Hausfriedensbruch liegt meiner Meinung nach in beiden deiner geschilderten Fälle vor.
Die Frage ist natürlich wie der Vermieter das Eindringen in die Wohnung begründet.
Aber einen etwas riechenden Kartoffelauflauf halte ich nicht zwingend für einen Notfall.
Ebenso den Einsatz eines Kammerjägers halte ich für überzogen.
Und das deine Wohnung ohne dein Wissen von einer Putzkraft aufgeräumt wird ist eine Frechheit. Vor allem, weil in keinerlei Punkten mit dir eine Absprache getroffen wurde.

Wegen der Fotos würde ich mir keine Gedanken machen. Die Dokumentieren ja nur, dass die Wohnung zu unrecht betreten wurde. Und wenn da ein Auflauf und paar Fliegen und Maden drauf zu sehen sind, dann sollte dich das nicht beunruhigen. Die Kosten des Kammerjägers hat ja sicher auch der Vermieter übernommen...

Solltes du noch weitere Fragen haben, so stehe ich dir gerne zur Verfügung.


Grüße,


Mietrecht-Einfach

Cygnus001 12.09.2008 22:41

hi,

also den Kammerjäger hat der Vermieter erstmal gezahlt, er weigert sich jetzt allerdings mir meine Kaution zurück zu zahlen und denkt sicher das ich den Rest der nicht davon abgedeckt wird auch noch übernehme...naja, ich werd mal versuchen ihm die Bilder abzuknöpfen...dann stell ich mal nen Antrag auf Prozesskostenhilfe und wenn der OK geht hab ich ja eh schon so gut wie gewonnen.

Seine Begründung war, nach einem lautstarkem Telefonat, das er ja dem Geruch nachgehen musste (nachdem es da wohl Beschwerden gab),...hätte ja sein können das einer von uns "da tot drinnen liegt"...ich meine allerdings das er auch dafür einen Gerichtsbeschluss, alternativ einen oder mehrere Polizeibeamte hätte mitnehmen müssen. wie gesagt habe ich und meine Mitbewohnerin davon auch erst erfahren als der Kammerjäger schon da war.

Ich meine auch das er, wenn er genau wüsste das er im Recht wäre, nicht gleich so abgegangen wäre als ich den Hausfriedensbruch angesprochen habe...

naja, ich werd mal schauen was sich da machen lässt...

gib es irgendeine kostengünstige Art und Weise an eine Anwaltsauskunft bzgl. der Sache zu kommen? Wäre für Tipps echt dankbar!

Gruß Cygnus001

Recht-Einfach 14.09.2008 22:11

Also was immer helfen kann ist mal mit einem Fachanwalt für Mietrecht zu telefonieren.
Hier kannst du sicher nach Schilderung des Falls eine Tendenz erhören, wie es um die Erfolgschancen bestellt ist.
Dann kannst du ihm ja auch gleich mitteilen, dass du einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hast. Damit stellst du ihm ggf. ein neues Mandat in Aussicht und er ist auch vielleicht am Telefon schon zu weitergehenden Auskünften bereit, die er dir sicher nicht weiter berechnen würde.

Wäre schön, wenn du uns mal auf dem Laufenden hälst, wie es bei dir weitergegangen ist.


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach


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