Eine vielleicht unmögliche Frage!
was gilt für den Fall das der Mieter verstirbt?
Muss ich mich, wenn ich den Nachlass auflöse an den geschlossenen Mietvertrag (Kündigungszeiten) halten oder gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht?:( |
AW: Eine vielleicht unmögliche Frage!
Hallo,
vielleicht schaust du mal in dieses Thema, da gab es einen ähnlichen Fall: Mietzahlungen im Todesfall Wichtigste Anmerkung: Die Erben treten in das Mietverhältnis ein und müssen Die Wohnung ordnungsgemäß kündigen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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