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Irismonet 10.05.2010 19:04

Eine vielleicht unmögliche Frage!
 
was gilt für den Fall das der Mieter verstirbt?
Muss ich mich, wenn ich den Nachlass auflöse an den geschlossenen
Mietvertrag (Kündigungszeiten) halten oder gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht?:(

Recht-Einfach 10.05.2010 20:39

AW: Eine vielleicht unmögliche Frage!
 
Hallo,

vielleicht schaust du mal in dieses Thema, da gab es einen ähnlichen Fall:
Mietzahlungen im Todesfall

Wichtigste Anmerkung: Die Erben treten in das Mietverhältnis ein und müssen Die Wohnung ordnungsgemäß kündigen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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