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-   -   Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung! (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/betrug-feuchtigkeit-der-wohnung-668.html)

cright1 28.07.2010 17:03

Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!
 
Hallo zusammen,

ich habe vor einem Jahr von einer "Freundin" eine Wohnung gemietet, die sich im Laufe der Mietzeit als feucht erwiesen hat. Da wir "befreundet" waren und meine "Freundin" mir ein außerordentliches 14-tägiges Kündigungsrecht mündlich einräumte, habe ich von Mietkürzungen zunächst abgesehen. Ich habe dann nach einer neuen Bleibe gesucht, die ich dann zum 15.06. auch gefunden habe. Zunächst wurde mir die Beendigung des Mietvertrages zu diesem Zeitpunkt vor Zeugen mündlich zugesichert. Nach dem ich dann schriftlich zum 15.06. gekündigt hatte, wußte meine "Freundin" allerdings davon nichts mehr und knüpfte daran Bedingungen.

Daraufhin habe ich mich mit den Vormietern in Verbindung gesetzt, die mir Unterlagen gezeigt haben, die belegen, dass meiner "Freundin" diese Feuchtigeit des Wohnraums durchaus bekannt war. Ich habe das Amt für Wohnraumkontrolle beauftragt, den Bau in Augenschein zu nehmen. Diese haben erhebliche Feuchtikeiten in 2 von 3 Wohnräumen sowie in der Küche festgestellt. Ich bin mittlerweile ausgezogen. Eine Weitervermietung darf erst nach Sanierung erfolgen.
Somit ist es für mich Betrug, das mir diese Bruchbude überhaupt erst unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vermietet wurde.

Liege ich hier richtig? Kann ich, nach meinem Auszug noch auf Betrug klagen? Ist es richtig, dass bei einem solchen Befund durch das Bauamt die Miete für das dort verbrachte Jahr zurückgefordert werden kann?

Vielen Dank für euren Rat.

LG

CRight1

Regenmacher 28.07.2010 18:04

AW: Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!
 
Zitat:

Zitat von cright1 (Beitrag 1969)
Hallo zusammen,

Ich habe das Amt für Wohnraumkontrolle beauftragt, den Bau in Augenschein zu nehmen.
LG

CRight1


Bitte sagen Sie zuerst, in welchem Land Sie wohnen, denn ein solches Amt ist mir in Deutschland nicht bekannt.

cright1 29.07.2010 13:32

AW: Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!
 
Hallo, genaue Bezeichnung lautet Fachbereich für Städtebauliche Maßnahmen. Sorry für die ungenaue Ausdruckweise.

Regenmacher 29.07.2010 13:54

AW: Betrug? Feuchtigkeit in der Wohnung!
 
Zitat:

Zitat von cright1 (Beitrag 1969)
Hallo zusammen,

Liege ich hier richtig? Kann ich, nach meinem Auszug noch auf Betrug klagen? Ist es richtig, dass bei einem solchen Befund durch das Bauamt die Miete für das dort verbrachte Jahr zurückgefordert werden kann?

Vielen Dank für euren Rat.

LG

CRight1

Eine Anzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB müsste von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, die werden aber garantiert nicht tätig und bestenfalls darauf verweisen, dass hier Zivil- und nicht Strafrecht zur Anwendung käme.

Und da müssten Sie einen Schaden nachweisen, was Sie aber nicht können, denn Ihnen stand diese Wohnung ja zur Verfügung. Oder mussten Sie während des Jahres unter der Brücke schlafen.

Als Beispiel: Sie essen jeden Tag in einer Pizzeria zu Mittag. Nach einem Jahr erfahren Sie, dass der Laden vom Gesundheitsamt dicht gemacht wurde. Wie schätzen Sie die Chance ein, das Geld, das Sie während des Jahres dort gelassen haben, zurück zu kriegen?


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