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Verjährungsfristen bei Rechtsstreitigkeiten

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.08.2010, 20:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.08.2010
Beiträge: 1
Standard Verjährungsfristen bei Rechtsstreitigkeiten

Hallo,

ich habe gerade eine E-Mail der Nachmieterin meiner ehemaligen Wohnung bekommen.

Es geht dabei um eine WG, für die ich von einem Vorgänger die Hauptmieterschaft übernommen habe. Als ich ausgezogen bin (Juli 2008), hat eine andere WG-Bewohnerin die Hauptmieterschaft übernommen. Sie ist schlussendlich Ende 2009 aus der Wohnung ausgezogen und hat die Wohnung zurückgegeben.

Mein derzeitiger Wissensstand ist, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, bei der es um einen ziemlich hohen Geldbetrag für Renovierungskosten geht, u.a. hat der Vermieter der Wohnung eine Wand einreißen lassen, da sie angeblich von uns gebaut wurde. Als ich 2006 in die Wohnung eingezogen bin, gab es diese Wand schon, auf der Wohnungsskizze, die ich noch in meinen Unterlagen habe, ist diese Wand per Hand eingezeichnet. Zudem kommt man auf die im Mietvertrag angegebene Anzahl an Zimmern nur, wenn die Wand existiert.

Zunächst möchte ich mich informieren, ob auf mich noch irgendwelche Forderungen zukommen können. Wenn ich es richtig verstanden ist die Verjährungsfrist 6 Monate, wenn Ansprüche des Vermieters bezüglich der Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache gestellt. Renovierungskosten und das Einreißen der Wand fallen doch unter diesen Punkt, so dass zumindest ich nicht mehr rechtlich bedacht werden kann.

Danke für die Hilfe.

P.S.: Meine Nachmieterin hat unter anderem unterschrieben, dass der Mietvertrag mit gleichen Rechten und Pflichten weitergelte. Außerdem, dass sie sämtliche Instandhaltungsverpflichtungen aus dem Vertrag übernehme.



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  #2  
Alt 08.08.2010, 09:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verjährungsfristen bei Rechtsstreitigkeiten

Sehen Sie der Verhandlung gelassen entgegen. Der Exvermieter hat keine Handhabe gegen Sie, da die Forderungen verjährt sind.
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