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Vermiter will uns rausdrängen

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 22.09.2010, 23:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard Vermiter will uns rausdrängen

Hallo Zusammen

Ich brauche dringend eure Hilfe weil ich am verzweifeln bin.

Unser vermieter will uns dringend raushaben, weil der Vrkauf des Mietshauses für seine Private Lage sehr wichtig ist. es handelt sich um ein Einfamilienhaus, welches eine sozialwohnung ist.

Nun versucht der Vermieter ALLES was in den letzen 7 Jahren auf Kulanz übersehen wurde auszupacken.

folgene Sachen zb:

1. Die Kaution mussten wir zum Mieteinzug nicht voll bezahlen. Der Mieter meinte wir können das nahczahlen wenn wann immer wir möchten. nun will er das dringend haben und stellt uns eine Abmahnung

2. Der Vermieter Mahnt uns ab weil ich (Tochte rder Mieterin) meine Haustiere im garten vergraben habe. Es handelt sich dabei um farbmäuse- und Ratten. Die Beerdigung dieser auf Grundstücken sit grundsätzlich legal. Ich weiß nicht inwiefern man vorher den Vermieter fragen muss. Jedenfalls war es 7 (!) Jahre kein problem, die Mieterin hat nur einmal meinen Vater darauf aufmerksam geamcht, dass es nicht so toll ist wegen den anchbarn und wir das weniger aufällig amchen sollen.

Nun will sie dass wir die Tiere, die größtenteils verwest sind ausgaraben und dem Rstmüll ioder der Tierverwertung zufügen. Muss ich das tun? das würde mir das herz zerreißen!

3. Meine Mutter kennt sich mit der Wartung der Gastherme nicht aus. Sie dachte, dass der Schornsteinfeger diese Wartung getätigt hätte. Der Mieter sagt nun, dass das nicht der fall war, und sagt meine Mutter würde lügen. Er setzt eine Frsit von 15 Tagen, bis wir die Therme warten lassen müssen (Die wartung kostet 150€) darf er diese frist setzen? Wir ahben einfach kein geld das so kurzfristig zu machen.

Er droht mit kündigung wenn wir die frsit nicht einhalten.

Ich bin nur noch am weinen und habe große angst unser zuhause zu verlieren.

Könnt ihr uns vielleicht helfen? Diese Vermieter sind einfach nicht mehr normal. 7 Jahre freundschaft, ich hab denen sogar postkarten geschicht aus dem Ulraub! Die waren immer so nett! Und jetzt, weil sie das Geld brauchen, machen die uns fertig wo sie nur können und wie e sihnen eben grade einällt. Die kramen alles raus. Wir würden nicht den garten in rondung halten, wir würden die fernster nicht putzen. Einfach alles was denen einfällt...

Bitte helft uns!!!

Liebe Grüße

Deftone



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  #2  
Alt 23.09.2010, 10:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter will uns rausdrängen

Zu 1. Der Vermieter hat das Recht für seine Mietwohnung (Haus) bis zum dreifachen einer Monatsmiete als Kaution zu verlangen. Das Recht besteht auch bei schon läger andauerndem Mietverhältnis. Aber diese Kaution muss auf einem geschützten Konto (Kautionssparbuch o.ä.) angelegt werden. Damit, wenn der Vermieter echt pleite geht dieses Geld nicht futsch ist.

Zu 2. Bei Tieren dieser Größe ist eine "Erdbestattung" im Garten erlaubt. Punkt!

Zu 3. Die Wartung der Gastherme kann mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden. Darum nachsehen, was dazu im Mietvertrag steht. Derr Schornsteinfeger prüft nur, ob und wieviel giftige Gase diese Therme abgibt, eine Wartung muss ein zugelassener Heizungsinstallateur machen.

Zu allen anderen Punkten ist aus der Ferne nichts zu sagen, sorry!
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  #3  
Alt 23.09.2010, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Vielen dank lieber regenmacher für deien Fixe antwort.


Du sagst also, dass wir die Kaution schalgartig einzahlen müssen, auch wenn diese Müdnliche vereinbarung bestand, sie zu zahlen wann immer wir solvent sind? Okey, dann müssen wir uns bemühen das Geld zusammen zu kratzen.

Dass du findest, meine Stelle an der ich meine Farbmäuse und - Ratten begrabe, sei soweit legal erleichtert mich erstmal sehr. Es wäre einfach unvorstellbar grausam wenn ich sie ausgraben müsste....

Die Vermieterin behauptet es stünde im Mietvertrag. Ich konnte eine solche Stelle nicht finden: Also dass wir die Gastherme zu warten haben. Andereseits...warum sollte Sie lügen? Damit bringt sie sich ja selbst nur in Schwierigkeiten. Hab grad bammel dass der Mietvertrag, den mir meine Mutter ausgehändigt hat, nicht vollständig ist.

Ist es denn ein Kündigungsgrund wenn man aus diesem Missverständnis heraus die Gastherme 3 Jahre hat nicht warten lassen? Und müsen wir die Frist von 2 Wochen, die sie uns gesetzt hat einhaltne? Weil 150€ mal so aus dem ärmel schütteln ist für uns nicht einfach. Wir bewohnen nicht umsonst diese Sozialwohnung.

Liebe Grüße und VIELEN DANK für deien Hilfe!
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  #4  
Alt 23.09.2010, 16:27
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Zitat:
Zitat von Deftone Beitrag anzeigen
Vielen dank lieber regenmacher für deien Fixe antwort.


Du sagst also, dass wir die Kaution schalgartig einzahlen müssen, auch wenn diese Müdnliche vereinbarung bestand, sie zu zahlen wann immer wir solvent sind? Okey, dann müssen wir uns bemühen das Geld zusammen zu kratzen.

Der Mieter hat das Recht die Kaution in drei gleichen aufeinanderfolgenden Monatsraten zu zahlen. dies entzerrt die dadurch entstehende finanzielle Belastung.

Dass du findest, meine Stelle an der ich meine Farbmäuse und - Ratten begrabe, sei soweit legal erleichtert mich erstmal sehr. Es wäre einfach unvorstellbar grausam wenn ich sie ausgraben müsste...

Die Vermieterin behauptet es stünde im Mietvertrag. Ich konnte eine solche Stelle nicht finden: Also dass wir die Gastherme zu warten haben. Andereseits...warum sollte Sie lügen? Damit bringt sie sich ja selbst nur in Schwierigkeiten. Hab grad bammel dass der Mietvertrag, den mir meine Mutter ausgehändigt hat, nicht vollständig ist.

Schauen Sie in die Betriebskostenvereinbarung. Dort ist irgendwo die Wartung der Gastherme aufgeführt.
Grundsätzlich fällt die Wartung der Therme in die Pflicht des Vermieters!
Wenn alsodiesbezüglich nichts im Mietvertrag geregelt ist, muss sich der Vermieter darum kümmern. Prüfen Sie also erst, ob Sie hierfür überhaupt zuständig sind.


Ist es denn ein Kündigungsgrund wenn man aus diesem Missverständnis heraus die Gastherme 3 Jahre hat nicht warten lassen? Und müsen wir die Frist von 2 Wochen, die sie uns gesetzt hat einhaltne? Weil 150€ mal so aus dem ärmel schütteln ist für uns nicht einfach. Wir bewohnen nicht umsonst diese Sozialwohnung.

Es ist kein Kündigungsgrund, wenn Sie nach der Aufforderung Ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommen.
Zwei Wochen sind eine angemessene Frist, um die Wartung der Therme zu bewerkstelligen. Allerdings haben Sie das Recht, sich für die Wartung selber einen qualifizierten Fachbetrieb dafür auszusuchen (Preisvergleich!). Lassen Sie nur einen Fachmann da ran, denn Sie müssen hinterher mit der Rechnung die Wartung belegen können. Das geht nicht, wenn das der Onkel für ne Kiste Bier macht...


Liebe Grüße und VIELEN DANK für deien Hilfe!
150,- EUR erscheint mir teuer für die Wartung der Therme. Das geht billiger.
Notieren Sie sich die genaue Modellbezeichnung der Therme und fragen Sie einige Fachbetriebe nach dem Preis für eine reguläre Wartung.
Der Aufwand für die Wartung sollte 0,75 - 1,00 Stunden im Regelfall nicht überschreiten (modell- und größenabhängig). Inclusive Kleinmaterial wie Schräubchen, Lecksuchspray und Anfahrt sollte der Gesamtpreis um die 75-100,- EUR liegen.
Lassen Sie sich ein verbindliches Pauschalangebot machen, das auch An- und Abfahrt enthält, damit Sie hinterher keine Überraschungen erleben. Achten Sie darauf, ob Ihnen Brutto- (incl. MWSt.) oder Nettopreise genannt werden.

Achtung:
Reparaturen und Material im Zuge der Wartung gehen zu Lasten des Vermieters! Hierfür aufgewendete Zeit- und Materialkosten müssen separat ausgewiesen werden.
Diese fallen auch nicht unter die Kleinreparaturklausel, da diese Teile nicht Ihrem häufigen und regelmäßigen Zugriff ausgesetzt sind (wie z.b. ein Fenstergriff), sie können Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.
Beauftragen Sie selber keine Reparaturen! Das ist Sache des Vermieters (wer bestellt, der bezahlt!).

Geändert von Orion (23.09.2010 um 16:51 Uhr)
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  #5  
Alt 24.09.2010, 15:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Danke Orion für deine ausführliche Antwort!!!

Ich habe aber noch eien Frage zur Gastherme:

Im Mietvertrag steht, dass die Therme von usn übernommen wird. Dort steht aber nicht, dss wir sie im jährlichen turnus zu warten haben. Dorts teht auch nichts über Betriebskosten oder ähnliches. Ist ein ziemlich kurzer Vertrag...

Ist das ein "ungeschriebenes Gesetz" dass wir die einmal im jahr warten müssen? Gilt da auch eien mündliche Abmachung? Du sagst die 2-Wochen frsit it angemessen, das sehe ich auch so, aber die Vermieterin fordert auch dass wir innerhalb dieser zwei wochen die Wartung auch bereits bezahlt haben müssen. Wir dürfen das nicht auf rechnung machen. müssen wir die 2-Wöchige frsit der Meiterin zur Bezhalung der WArtung einhalten? Oder sit das eine Sache zwischen uns und dem Wartungsbeetrieb?

Liebe Grüße
Deftone
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  #6  
Alt 24.09.2010, 17:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Zitat:
Zitat von Deftone Beitrag anzeigen
Im Mietvertrag steht, dass die Therme von usn übernommen wird. Dort steht aber nicht, dss wir sie im jährlichen turnus zu warten haben. Dorts teht auch nichts über Betriebskosten oder ähnliches. Ist ein ziemlich kurzer Vertrag...

Im Vertrag sollte stehen, dass die Wartung der Therme zu den Betriebskosten gehören. Auch sollte vermerkt sein, dass die Beauftragung durch den Vermieter zu erfolgen hat, aber vom Mieter zu bezahlen ist. In Mehrfamilienhäusern macht es nämlich Sinn, wenn der Vermieter die Firma bestellt, das macht sich dann am Preis bemerkbar (Anfahrt). In Eurem Fall habt Ihr aber die Möglichkeit den preiswertesten Anbieter zu wählen.

Ist das ein "ungeschriebenes Gesetz" dass wir die einmal im jahr warten müssen? Gilt da auch eien mündliche Abmachung?

Laut Hersteller, Schornsteinfeger und Immissionsschutzgesetz sollte die Wartung einer Gastherme jährlich erfolgen


Du sagst die 2-Wochen frsit it angemessen, das sehe ich auch so, aber die Vermieterin fordert auch dass wir innerhalb dieser zwei wochen die Wartung auch bereits bezahlt haben müssen. Wir dürfen das nicht auf rechnung machen. müssen wir die 2-Wöchige frsit der Meiterin zur Bezhalung der WArtung einhalten? Oder sit das eine Sache zwischen uns und dem Wartungsbeetrieb?

Liebe Grüße
Deftone
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass es Heizungsfirmen gibt, die auch auf Rechnung arbeiten.
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  #7  
Alt 28.09.2010, 01:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Hallo zusammen. Ich habe noch eie frage...

Die Wartungsfirma kann leider nicht so schnell herkommen und warten. Wir können daher die Frsit nicht ganz einhalten, die dei vermiterin setzte. Wir überschreiten sie um genau einen Tag. Kann sie aufgrund dessen in irgen einer weise eine frsitlose kündigung aussprechen? ist das also ein nicht nachkommen des mietvertrages trotz aufforderung?

Noch ne Frage wegen dem grab meiner Mäuse und Ratten: Ist es eine "Zustimmung" wenn man seit ca. 7 Jahren bescheid weiß und nichts dagegen sagt? bzw. einmal mit dem mieter gesprochen hatte um darauf hinzuweisen, das wir das auch auf ihrem grundstück tun können anstatt au dem Meitgrundstück? Aber mit keinem Wort die Sache unterbunden oder gar verboten hat? Sie will ja nicht dass wir alle Mäuse und ratten ausbuddeln sondern nur die, die wir vor a zwei wochen begraben haben. Man darf ja auch nicht nachträglich eine mahnung aussprechen...

Geändert von Deftone (28.09.2010 um 02:14 Uhr)
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  #8  
Alt 29.09.2010, 00:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Vermiter will uns rausdrängen

Ich weiß dass das dreist ist, aber ich brauche dringend hilfe wiel die frsit schon am donnerstag abläuft!

Zur Mäusefrage habe ich eine Antowrt gefunden. Dadurch, dass sie es schon seit vielen ajhren weiß und nichts dagegen gemacht hat ist das eine Stillschweigende Duldung und diese ist ja in gewisser weise eine erlaubnis. Weil wenn man zb tierhaltung duldet obwohl im Mietvertrag steht dass e snicht geht (nur als beipsiel ist hier nicht der fall) "erlaubt" man es ja durch die duldung.

Aber bitte bitte sagt nochmal was wegen der Friteinhaltung. Bedeutet es, weil wir die frist überschritten haebn um einen tag, dass wir der abmahnung nicht folge geleistet haben?

grüße
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