Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietrecht allgemein (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/)
-   -   Duldung von Modernisierungsmaßnahmen (https://www.forum-recht-einfach.de/mietrecht-allgemein/duldung-von-modernisierungsmassnahmen-82.html)

bthomsen 10.01.2009 07:55

Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
 
Hallo Forum,

folgendes Problem:
unser Altbau-Mietshaus wird modernisiert, die alten Kohleöfen sind raus und eine Gas-Zentalheizung wurde eingebaut. In meinem Wohnraum wurde in der linken, hinteren Ecke die Heizung installiert (im rechten Winkel zur Balkontür), ich hätte sie gerne woanders gehabt, aber da dort die Rohre verlegt wurden, mußte ich mich damit abfinden und meine Einrichtung entsprechend umstellen (wie auch die Nachbarn unter mir). Ich wohne im 3. Stock und der Nachbar über mir hat auf dieser Seite eine Schrankwand stehen, die er nicht umstellen will, oder nach eigener Aussage kann. Er will die Heizung neben der Balkontür unter den Fenstern plazieren. Die Rohre können bei ihm nicht über dem Boden verlaufen, da dann die Balkontür nicht mehr zu öffnen wäre. Er fordert nun, daß die Rohre bei mir bis zur Decke gehen und dann ca. 2m an der Decke,über den Fenstern entlang und dort der Durchbruch nach oben erfolgt. Dies ist die Kopfseite des Zimmers, also die Blickrichtung und ich möchte da keine Rohre, bzw. Rohrverkleidung haben.

Meinen Standpunkt habe ich dem Nachbarn (zu dem ich sonst kein schlechtes Verhältnis habe) und der zuständigen Firma schon im Sommer mitgeteilt. Dennoch kamen sie zu 2 Terminen, um die Rohre nach oben zu verlegen und sind unverrichteter Dinge wieder abgezogen, weil ich dem Plan meines Nachbarn nicht zustimme.


Nun hat mir die Wohnungsgesellschaft ein Schreiben geschickt:
...
im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen fordern wir Sie auf, uns den Zutritt zu der von Ihnen angemieteten Wohnung zu gewährleisten.

Da Sie bisher den Zutritt zur Wohnung immer verweigert haben, sind hier unnötige Zusatzkosten und ein Zeitverlust für die fertigstellung durch Sie verursacht worden.

Nach Paragraph 554 BGB haben Sie eine Duldungsplicht.

...(ich soll mich bis zum 12.01. mit der Baufirma auf einen Termin einigen)...

...falls dies nicht geschieht wird beim zuständigen Amtsgericht die Klage auf Duldung eingereicht...


Das ist Quatsch, ich habe der Baufirma immer zeitnah Termine gegeben und niemals den Zutritt oder einen Termin verweigert! Es gibt ja keine technischen Gründe, die Rohre nicht direkt über der Heizung durch die Decke zu verlegen. Ich seh nicht ein, daß in den 3 Stockwerken unter mir die Rohre in der Ecke nach oben gehen, wo man Sie gut durch einen Vorhang verbergen kann und nur bei mir an der Decke weiterverlaufen sollen, damit dem Nachbarn über mir keine Umstände entstehen.

Welche Lösung kann es geben? Müßte nicht die Wohnungsgesellschaft nach Paragraph 554 Absatz 4 meinem Nachbarn eine neue, passende Möbilierung bezahlen? Habe ich nicht zumindest ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn ja in welcher Höhe? Für fachlichen Rat wäre ich sehr dankbar!

Recht-Einfach 10.01.2009 21:32

Hallo bthomsen,

danke für deine ausführliche Schilderung des Sachverhaltes.

Ich habe mir den Paragraphen im Bezug auf deine Situation auch noch einmal näher angeschaut und ich sehe es so, dass entweder der Vermieter dich zu entschädigen oder auch die Kosten für eine Anpassung der Wohnung über dir zu übernehmen hat.

In welcher Höhe eine Entschädigung deinerseits aussehen sollte kann ich natürlich nicht schätzen, da ich nicht weiß, welcher Aufwand nötig wäre die Rohre ordnungsgemäß zu verkleiden und das soll ja auch nicht das Ziel sein!

Denn es kann ja nicht sein, dass der Mieter über dir eine sogenannte "Extrawurst" bekommt, die aber zu deinen Lasten geht.

Mein Tipp an dich:
Setze dich nochmal mit deinem Vermieter auseinander - vorher solltest du dir aber noch einmal fundierte Informationen bei einem Mieterverein, ggf. einem Fachanwalt für Mietrecht einholen. Denn so wie ich das sehe wird der eine Mieter bevorteilt und du dadurch parallel benachteiligt. Und das als einziger im Hause. Und so eine Situation halte ich nicht gerade für tragbar!


Ich drücke dir die Daumen, dein Vorhaben zu ermöglichen wie erwünscht und würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hälst.


Mietrecht-Einfach

bthomsen 11.01.2009 10:57

Danke für deine Einschätzung der Situation, das deckt sich ja mit meiner Sicht der Dinge.

Ich versuche seit Tagen die Wohnungsgesellschaft zu erreichen, ohne Erfolg. Erstmal muß ich wissen, was die Baufirma denen eigentlich erzählt hat. Die Handwerker haben bei meinem Nachbarn diverse private Arbeiten duchgeführt, bei mir gab es nichts zu verdienen. Klar, auf wessen seite die stehen ;-)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:59 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1