Stadt ein Anrecht auf Mieterparkplatz?
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AW: Stadt ein Anrecht auf Mieterparkplatz?
Hallo,
vielen Dank für den geschilderten Sachverhalt. Doch glaube ich nicht, dass Ihnen ein Forum hier weiterhelfen kann. Hier sollten Sie sich wirklich mal mit einem Fachanwalt für Mietrecht auseinandersetzen. Wer ist denn Vermieter? Eine Gemeinschaft, eine einzelne Person, vielleicht die Stadt selbst? Für mehr Parkplätze wird eine Demonstration wahrscheinlich nicht viel bringen, da es hier heisst: "gemietet wie gesehen" und Ihnen die Parksituation vermutlich vor Antritt des Mietverhältnisses bekannt war. Und ob das, was die Stadt da macht rechtens ist, kann Ihnen vermutlich kein Laie sagen. Ich wünsche dennoch viel Erfolg! Mietrecht Einfach |
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