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Punan 14.12.2010 09:53

Einbehalt der Kaution bei Auszug
 
Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Habe im Internet schon einiges gelesen und auch gefunden, dass man selbst durch einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung keine Vertragsstrafe bei Auszug vor vereinbarter Mietzeit verhängen kann.

Folgende Situation:
Beim Einzug wurde unsere Mietwohnung renoviert. Unserem Vermieter waren die Ausgaben wohl zu hoch und er wollte es auf uns abwälzen... Im Klartext wollte er das wir die Fliesen bezahlen und das Geld dann nach 2 Jahren zurück bekommen würden. Aus gutem Willen heraus und um Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich vorgeschlagen, dass er die Kaution als Sicherheit verwenden könnte. Fragt mich nicht wieso, da der Mietvertrag auch schon unterschrieben war, aber ich wollte einfach nur in Ruhe einziehen.

Zudem wurde die Kaution auch von meiner Freundin bezahlt und Sie wußte nichts von dieser Vereinbarung...

Ist die Vereinbarung somit haltbar?

Hoffe auf baldige Antworten!

Gruß

Regenmacher 14.12.2010 12:13

AW: Einbehalt der Kaution bei Auszug
 
Zitat:

Zitat von Punan (Beitrag 2582)
Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Habe im Internet schon einiges gelesen und auch gefunden, dass man selbst durch einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung keine Vertragsstrafe bei Auszug vor vereinbarter Mietzeit verhängen kann.

Wo wird denn hier eine Vertragsstrafe verhängt? Welcher Art Mietvertrag haben Sie überhaupt abgeschlossen, normale Kündigungsfrist von 3 Monaten, oder haben Sie einen Kündigungsverzicht vereinbart?

Folgende Situation:
Beim Einzug wurde unsere Mietwohnung renoviert. Unserem Vermieter waren die Ausgaben wohl zu hoch und er wollte es auf uns abwälzen

Das ist unüblich. Entweder ich vermiete eine Wohnung bezugsfertig und überlasse höchstenfalls das Malern und Tapezieren dem Mieter, oder ich unterlasse die Vermietung.

... Im Klartext wollte er das wir die Fliesen bezahlen und das Geld dann nach 2 Jahren zurück bekommen würden. Aus gutem Willen heraus und um Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich vorgeschlagen, dass er die Kaution als Sicherheit verwenden könnte.

Wurde diese Vereinbarung schriftlich verfasst, oder soll hier das Ehrenwort braver Männer genügen?

Fragt mich nicht wieso, da der Mietvertrag auch schon unterschrieben war, aber ich wollte einfach nur in Ruhe einziehen.

Zudem wurde die Kaution auch von meiner Freundin bezahlt und Sie wußte nichts von dieser Vereinbarung...

Ist die Freundin als Mitmieterin im Mietvertrag genannt?

Ist die Vereinbarung somit haltbar?

Welche Vereinbarung, ich lese hier nichts von einer Vereinbarung, nur dass ein Gespräch stattgefunden hat zwischen Mieter und Vermieter

Hoffe auf baldige Antworten!
Gruß

Wenn Sie auf Antworten hoffen, dann müssen Sie auch genügend Anhaltspunkte zum Mietvertrag, zur vereinbarten Mietdauer und weiteren wichtigen Details liefern. Ohne dem ist das nur ein Stochern im Nebel (Lesen im Kaffeesatz).

Punan 14.12.2010 13:34

AW: Einbehalt der Kaution bei Auszug
 
Hallo Regenmacher,

es sieht folgendermaßen aus:

Der Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne zeitliche Mindestmietdauer oder einem Kündigungsverzicht.

Die getroffene Vereinbarung wurde als E-Mail verfasst.

Meine Freundin ist auch als Mieterin im Mietvertrag genannt.

Wie schon gesagt, bin ich per E-Mail auf die Forderung des Vermieters eingegangen.

Hoffe hiermit sind alle Klarheiten beseitigt :-)
Viele Grüße

Regenmacher 15.12.2010 12:52

AW: Einbehalt der Kaution bei Auszug
 
Kündigen Sie fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. In diesem Schreiben sollten Sie auch schon die Rückzahlung Ihrer Kaution (incl. Zinsen) anmelden.

Wenn Ihr Vermieter informiert ist, dann kann er sich mit der Rückzahlung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Informieren Sie sich bitte hier: Rückzahlung Mietkaution

über die Modalitäten.

Sollte Ihr VM anderer Meinung sein, bleibt Ihnen nur der Weg über einen Mahnbescheid/Klage an Ihr Geld zu kommen. Oder aber Sie beauftragen einen Anwalt für Mietrecht.


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