Wohnung kleiner als in Anzeige, aber keine qm-Angabe im Vertrag
Hallo,
ich habe mich gerade neu angemeldet und schon versucht etwas zu meinem Thema zu finden, bin aber gescheitert. Ich habe Ende 2008 meine Wohnung gemietet. Inseriert war die Wohnung mit 70qm. In der Nebenkostenabrechnung sind 69,9qm angegeben. Ich dachte von Anfang an, dass die Angabe nicht stimmen kann und habe die Größe inklusive Kellerraum auf ca. 65qm geschätzt. Auf die 5qm kommt es nicht an dachte ich. In meinem Mietvertrag steht keine qm-Angabe drin. Mittlerweile weiß ich, dass ein Kellerraum nicht mitzählt. Ohne Kellerraum komme ich nun auf 55qm. Kann ich die Kaltmiete nun kürzen, obwohl im Mietvertrag keine Angabe zur qm-Zahl gemacht ist? Wenn ja, kann ich die Miete dann auch rückwirkend kürzen? Viele Grüße und danke im vorraus! Gruß Hasi |
AW: Wohnung kleiner als in Anzeige, aber keine qm-Angabe im Vertrag
Da im Mietvertrag keine Quadratmeterzahl angegeben ist, gilt die Wohnung wie gesehen so vermietet. Bei den Betriebskosten sollten Sie aber den Teil, der nach Wohnungsgröße abgerechnet wird, beim Vermieter reklamieren.
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