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jegru 13.01.2011 13:34

Duldung der Modernisierung
 
Hallo,
mein Vermieter möchte Thermofenster einbauen lassen, für mich besteht eine Duldungspflicht der Maßnahme nach Paragraph 554 BGB.
Der Begin der Bauarbeiten wurde auf Ende Oktober vorgesehen, jetzt im Januar ist in meiner Wohnung noch nichts geschehen, auch die Dauer der Arbeiten wurde mir nicht genannt.
Besteht diese Duldungspflicht auch im Winter? Der Wärmeverlust bei 5 Fenster die ausgetauscht werden, wäre ja enorm.
Darf mein Vermieter in dieser Jahreszeit neue Fenster einbauen?

Regenmacher 13.01.2011 14:51

AW: Duldung der Modernisierung
 
Haben Sie schon mal zugeschaut, wie solch ein Fenstertausch über die Bühne geht? Profis nehmen ein altes Fenster raus und setzen das neue ein. In der Zeit haben Sie gerade eine Tasse Kaffee getrunken.

Ich sehe also keinen Grund diese Arbeiten z.B. jetzt nicht auszuführen.

P.S. Bei uns ist es momentan 12° Celsius kalt/warm.

jegru 19.01.2011 11:39

AW: Duldung der Modernisierung
 
Hallo
Dann ist wohl die Firma in unserem Haus keine Profitruppe. Der Austausch in baugleichen Wohnungen dauert fast einen Tag und am nächstenTag wird nochmal verspachtelt und ausgerichtet usw.
Da meine Frage nicht beantwortet wurde, steht diese immer noch im Raum. ob ein Vermieter auch im Winter in der Heizperiode , diese Maßnahme vollziehen darf.
Bleibt der Mieter auf den Kosten hängen?
Bei 3,60 m Raumhöhe dauert es eh schon länger,dei Räume wieder warm zu bekommen.

P.S. momentan bei mir 0 Grad , steht aber nicht zur Debatte.

Recht-Einfach 19.01.2011 14:06

AW: Duldung der Modernisierung
 
Also ich bin der Meinung, dass der Vermieter dass durchaus darf. Sie sollten auch nicht nur den Wärmeverlust an diesem besagten Tag sehen, sondern auch die zukünftige Einsparung durch die besseren Fenster sehen!

Mietrecht Einfach

Regenmacher 19.01.2011 14:51

AW: Duldung der Modernisierung
 
Zitat:

Zitat von jegru (Beitrag 2784)
Hallo
Da meine Frage nicht beantwortet wurde, steht diese immer noch im Raum. ob ein Vermieter auch im Winter in der Heizperiode , diese Maßnahme vollziehen darf.

Und das ist der Unterschied zwischen einem Forum und einem Anwalt. Bei letzterem können Sie für Ihre Bezahlung eine Antwort verlangen. In einem Forum müssen Sie solches lesen: "Ich sehe also keinen Grund diese Arbeiten z.B. jetzt nicht auszuführen." und richtig interpretieren.


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