Duldung der Modernisierung
Hallo,
mein Vermieter möchte Thermofenster einbauen lassen, für mich besteht eine Duldungspflicht der Maßnahme nach Paragraph 554 BGB. Der Begin der Bauarbeiten wurde auf Ende Oktober vorgesehen, jetzt im Januar ist in meiner Wohnung noch nichts geschehen, auch die Dauer der Arbeiten wurde mir nicht genannt. Besteht diese Duldungspflicht auch im Winter? Der Wärmeverlust bei 5 Fenster die ausgetauscht werden, wäre ja enorm. Darf mein Vermieter in dieser Jahreszeit neue Fenster einbauen? |
AW: Duldung der Modernisierung
Haben Sie schon mal zugeschaut, wie solch ein Fenstertausch über die Bühne geht? Profis nehmen ein altes Fenster raus und setzen das neue ein. In der Zeit haben Sie gerade eine Tasse Kaffee getrunken.
Ich sehe also keinen Grund diese Arbeiten z.B. jetzt nicht auszuführen. P.S. Bei uns ist es momentan 12° Celsius kalt/warm. |
AW: Duldung der Modernisierung
Hallo
Dann ist wohl die Firma in unserem Haus keine Profitruppe. Der Austausch in baugleichen Wohnungen dauert fast einen Tag und am nächstenTag wird nochmal verspachtelt und ausgerichtet usw. Da meine Frage nicht beantwortet wurde, steht diese immer noch im Raum. ob ein Vermieter auch im Winter in der Heizperiode , diese Maßnahme vollziehen darf. Bleibt der Mieter auf den Kosten hängen? Bei 3,60 m Raumhöhe dauert es eh schon länger,dei Räume wieder warm zu bekommen. P.S. momentan bei mir 0 Grad , steht aber nicht zur Debatte. |
AW: Duldung der Modernisierung
Also ich bin der Meinung, dass der Vermieter dass durchaus darf. Sie sollten auch nicht nur den Wärmeverlust an diesem besagten Tag sehen, sondern auch die zukünftige Einsparung durch die besseren Fenster sehen!
Mietrecht Einfach |
AW: Duldung der Modernisierung
Zitat:
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